Referat „Grundsatzfragen Apothekengesetz“

BMG sucht Experten für Apotheken und Versandhandel

Berlin - 26.09.2017, 12:00 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium sucht einen Apotheker für Grundsatzfragen im Apothekenwesen, der sich auch mit dem Versandhandel gut auskennt. (Foto: dpa)

Das Bundesgesundheitsministerium sucht einen Apotheker für Grundsatzfragen im Apothekenwesen, der sich auch mit dem Versandhandel gut auskennt. (Foto: dpa)


Einmal mitbestimmen, wie der Apothekenmarkt der Zukunft aussieht? Apotheker, die jetzt Lust auf politisch-gestalterisches Engagement haben, können sich beim Bundesgesundheitsministerium bewerben. Das Ministerium sucht einen Experten für das Apothekenwesen, Thema ist auch der Versandhandel. Das BMG erklärt, es geht um eine Nachbesetzung. Fest steht aber: Der oder die neue Stelleninhaber/-in wird viel zu tun haben – und muss sich mit Versandhandelsthemen gut auskennen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sucht derzeit per Stellenausschreibung einen Experten für den Apothekenmarkt. Schaut man sich das Aufgabengebiet an, wird schnell klar, dass der oder die neue Stelleninhaber/-in wichtige Funktionen übernehmen wird. Unter anderem ist dort aufgeführt, dass es um „Grundsatzfragen der Arzneimittelversorgung durch Apotheken“ geht. Auch „fachliche Fragen des Apothekenbetriebs“, das „Apothekenrecht und verwandte Rechtsfragen“ und der „Versandhandel mit Arzneimitteln“ gehören zur Tätigkeitsbeschreibung.

Damit aber nicht genug. Der neue Experte soll auch an „Rechtsetzungsvorhaben“ mitwirken. Und auch mit der ABDA wird der neue BMG-Mitarbeiter dauerhaft in Kontakt stehen. Denn zum Aufgabengebiet gehört auch die „Rechts- und Fachaufsicht über den Deutschen Apothekerverband“. Zur Erklärung: Seitdem es die Notdienstpauschale gibt, hat das BMG die Rechts- und Fachaufsicht über den sogenannten Notdienstfonds beim DAV. Der Apothekerverband wurde mit dem Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) vor einigen Jahren damit beauftragt, einen Teil des Fixhonorars in einen Fonds umzuleiten und aus diesem Fonds die Notdienstpauschale an die Apotheker auszuschütten. Das BMG kontrolliert diese Tätigkeit des DAV.

Auch die Einordnung der Stelle innerhalb des Organigramms des BMG zeigt, wie wichtig die neue Stelle für die Apotheker ist. Das Ministerium ist in sechs Abteilungen unterteilt, Abteilung 1 ist die für Apotheker relevante Sparte mit dem Namen „Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie“. In dieser Abteilung gibt es wiederum neun Referate. Die neue Apothekenmarkt-Stelle ist im Referat 116 zu besetzen. Das Referat trägt den Namen „Grundsatzfragen Apothekengesetz, Pharmaberufe, Apothekenbetrieb“.

Gehalt von mehr als 6000 Euro brutto möglich

Aber warum sucht das BMG gerade jetzt einen solchen Experten? Eine Sprecherin erklärte gegenüber DAZ.online, dass es sich um eine Nachbesetzung aufgrund eines internen Wechsels dreht. Fest steht aber: Gerade diesem BMG-Referat werden sich in den kommenden Monaten und Jahren mehrere Aufgaben stellen. Zunächst wäre da natürlich der ungelöste Versandhandels-Konflikt. Bleibt Hermann Gröhe (CDU) Minister, dürfte der neue Mitarbeiter wahrscheinlich einen neuen Versuch unternehmen, das Rx-Versandverbot durchzusetzen. Eine ebenso wichtige Aufgabe wird aber auch die Umstrukturierung des Apothekenhonorars sein. Eine Neugestaltung des Honorars ist politischer Konsens – die Debatte wird durch das Honorar-Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) an Fahrt aufnehmen.

Die Stelle ist ausschließlich für approbierte Apotheker ausgeschrieben. Der oder die Bewerber/-in muss allerdings viele weitere Anforderungen erfüllen. So müssen „sehr gute Kenntnisse“ zum Apotheken- und Arzneimittelrecht vorliegen – einschließlich der „EU-rechtlichen Bezüge“. Wünschenswert sind auch Erfahrungen aus der Apothekenpraxis. Interessant ist auch die Einstellungsvoraussetzung „grundsätzliche Vertrautheit mit den Besonderheiten des elektronischen Handels“. Ebenso sollten das Verständnis über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sowie Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit „nachgeordneten Einrichtungen“ bei einer Aufsicht vorliegen.

Die Stelle ist vorerst auf zwei Jahre befristet und in Berlin oder Bonn anzutreten. Bezahlt wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), bis hin zur Entgeltgruppe 14, in der Brutto-Gehälter von bis zu 5944 Euro gezahlt werden. Hinzu kommen Zulagen, unter anderem die sogenannte Ministerialzulage.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

kein Problem

von Karl Friedrich Müller am 26.09.2017 um 12:33 Uhr

gibt doch genug:
Zypries, Lauterbach, Gabriel, Hermann usw.....

einige suchen bestimmt noch einen gut bezahlten Job mit wenig Aufwand....

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