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Referat „Grundsatzfragen Apothekengesetz“
BMG sucht Experten für Apotheken und Versandhandel
Gehalt von mehr als 6000 Euro brutto möglich
Aber warum sucht das BMG gerade jetzt einen solchen Experten? Eine Sprecherin erklärte gegenüber DAZ.online, dass es sich um eine Nachbesetzung aufgrund eines internen Wechsels dreht. Fest steht aber: Gerade diesem BMG-Referat werden sich in den kommenden Monaten und Jahren mehrere Aufgaben stellen. Zunächst wäre da natürlich der ungelöste Versandhandels-Konflikt. Bleibt Hermann Gröhe (CDU) Minister, dürfte der neue Mitarbeiter wahrscheinlich einen neuen Versuch unternehmen, das Rx-Versandverbot durchzusetzen. Eine ebenso wichtige Aufgabe wird aber auch die Umstrukturierung des Apothekenhonorars sein. Eine Neugestaltung des Honorars ist politischer Konsens – die Debatte wird durch das Honorar-Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) an Fahrt aufnehmen.
Die Stelle ist ausschließlich für approbierte Apotheker ausgeschrieben. Der oder die Bewerber/-in muss allerdings viele weitere Anforderungen erfüllen. So müssen „sehr gute Kenntnisse“ zum Apotheken- und Arzneimittelrecht vorliegen – einschließlich der „EU-rechtlichen Bezüge“. Wünschenswert sind auch Erfahrungen aus der Apothekenpraxis. Interessant ist auch die Einstellungsvoraussetzung „grundsätzliche Vertrautheit mit den Besonderheiten des elektronischen Handels“. Ebenso sollten das Verständnis über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sowie Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit „nachgeordneten Einrichtungen“ bei einer Aufsicht vorliegen.
Die Stelle ist vorerst auf zwei Jahre befristet und in Berlin oder Bonn anzutreten. Bezahlt wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), bis hin zur Entgeltgruppe 14, in der Brutto-Gehälter von bis zu 5944 Euro gezahlt werden. Hinzu kommen Zulagen, unter anderem die sogenannte Ministerialzulage.
1 Kommentar
kein Problem
von Karl Friedrich Müller am 26.09.2017 um 12:33 Uhr
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