AOK Rheinland/Hamburg

Erste Zyto-Rabattverträge bekannt gegeben

Hamburg - 11.10.2017, 13:15 Uhr

(Foto: VZA)

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Die AOK Rheinland/Hamburg hat eine Internetseite freigeschaltet, auf der sie über die Partner für die neuen Rabattverträge über Zytostatika informiert. Die Friedenspflicht läuft Ende Oktober aus.

Die zytostatikaherstellenden Apotheken in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein erhalten in diesen Tagen Post von der AOK Rheinland/Hamburg. Die Krankenkasse hat für alle beteiligten Kassen die Rabattverträge über Zytostatika gemäß § 130a Absatz 8a für die vier Lose dieser Regionen abgeschlossen. Diese Verträge gelten für Fertigarzneimittel, die zur Zubereitung parenteraler Zytostatika genutzt, zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung verordnet und durch öffentliche Apotheken gemäß § 129 SGB V abgegeben und abgerechnet werden. Diese Neuregelung ist der Ersatz für die mittlerweile verbotenen Ausschreibungen von Zytostatikazubereitungen auf Apothekenebene. Stattdessen schließen nun Krankenkassen gemeinsam Rabattverträge mit den Herstellern der verarbeiteten Zytostatika. Welcher Vertrag gültig ist, hängt vom Standort der abrechnenden Apotheken ab.

Regeln für vier Losgebiete

Für die Regionallose Nordrhein, Westfalen-Lippe, Hamburg und Schleswig-Holstein ist die AOK Rheinland/Hamburg zuständig. Die Internetseite mit den Vertragspartnern für die vier Losgebiete wurde nun freigeschaltet. Dort sind die rabattierten Wirkstoffe mit den Pharmazentralnummern der Rabattvertragspartner und dem ersten Gültigkeitsdatum verzeichnet. Dort ist auch eine Liste der beteiligten Krankenkassen zu finden. Nach Angaben der AOK Rheinland/Hamburg treten die Rabattverträge erstmals zum 1. Oktober in Kraft. Veröffentlicht wurden Sie allerdings erst einige Tage danach. Doch heißt es in dem Schreiben weiter, die beteiligten Krankenkassen würden bis zum 31. Oktober keine Retaxierungen vornehmen.

Künftig sollen die Informationen zu erstmals unter Vertrag genommenen Wirkstoffen bis zum 15. des Monats vor dem Vertragsstart auf der Internetseite hinterlegt werden. Die AOK Rheinland/Hamburg weist darauf hin, dass die Liste verbindlich die Rabattvertragspartner ausweise. Bisher könnten jedoch die Vertragspartner nicht für jede Krankenkasse in der Apothekensoftware abgebildet werden, weil die Ausschreibungen regional stattfinden. Bis die Verträge in der Apothekensoftware dargestellt werden könnten, sei die Liste im Internet maßgeblich für den Austausch, heißt es im Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg. Die Apotheken sollten daher beachten, dass sich die Liste monatlich ändern könne. Es könnten Artikel hinzukommen oder wegfallen.

Ausnahme Krankenhausversorgung

Weiter heißt es, die Rabattverträge und die Austauschpflicht würden nicht für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen gelten, die von Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgenden Apotheken auf der Grundlage von Vereinbarungen gemäß § 129a SGB V an stationäre oder ambulante Einheiten des Krankenhaues oder die dort behandelten Patienten abgegeben werden. Diese Ausnahme betrifft demnach die Krankenhausversorgung.

Offene Fragen

Mit der Veröffentlichung der Rabattvertragspartner wird der Ersatz für die früheren Zytostatikaausschreibungen nun scharf geschaltet. Damit stellen sich insbesondere folgende Fragen: Werden weitere Hersteller den nichtexklusiven Verträgen beitreten? Reicht für die Apotheken eine Reaktionszeit von zwei Wochen aus, um sich auf die Verträge einzurichten? Werden die Apotheken ihren Versorgungsauftrag so erfüllen können? Werden die Hersteller lieferfähig sein? Auf den bisher veröffentlichten Listen sind nur zwei Rabattvertragspartner zu finden, die AqVida GmbH und der Reimporteur CC Pharma GmbH. Letzterer war Ende Juli von gefälschten Packungen des Neuroleptikums Xeplion® betroffen. Dies hatte erneut eine Diskussion über die Sicherheit von Importware entfacht.

So bleiben viele Fragen offen, die darüber entscheiden werden, ob die neue Preisbildung für Zytostatika erfolgreich und praktikabel sein wird. Dabei ist auch zu fragen, warum eine schon vor langer Zeit vorgeschlagene systemkonforme Alternative bei der jüngsten Novellierung nicht genutzt wurde. Schon vor Jahren hatte Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, vorgeschlagen, die Regeln der Hilfstaxe konsequent auch auf Zytostatika anzuwenden. Dabei sollten die realen Marktverhältnisse abgebildet werden, hatte Graue stets gefordert. Dazu müssten die tatsächlich gezahlten Preise für Zytostatika offengelegt werden, aber es wären keine Rabattverträge nötig.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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