AOK Rheinland/Hamburg

Erste Zyto-Rabattverträge bekannt gegeben

Hamburg - 11.10.2017, 13:15 Uhr

(Foto: VZA)

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Ausnahme Krankenhausversorgung

Weiter heißt es, die Rabattverträge und die Austauschpflicht würden nicht für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen gelten, die von Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgenden Apotheken auf der Grundlage von Vereinbarungen gemäß § 129a SGB V an stationäre oder ambulante Einheiten des Krankenhaues oder die dort behandelten Patienten abgegeben werden. Diese Ausnahme betrifft demnach die Krankenhausversorgung.

Offene Fragen

Mit der Veröffentlichung der Rabattvertragspartner wird der Ersatz für die früheren Zytostatikaausschreibungen nun scharf geschaltet. Damit stellen sich insbesondere folgende Fragen: Werden weitere Hersteller den nichtexklusiven Verträgen beitreten? Reicht für die Apotheken eine Reaktionszeit von zwei Wochen aus, um sich auf die Verträge einzurichten? Werden die Apotheken ihren Versorgungsauftrag so erfüllen können? Werden die Hersteller lieferfähig sein? Auf den bisher veröffentlichten Listen sind nur zwei Rabattvertragspartner zu finden, die AqVida GmbH und der Reimporteur CC Pharma GmbH. Letzterer war Ende Juli von gefälschten Packungen des Neuroleptikums Xeplion® betroffen. Dies hatte erneut eine Diskussion über die Sicherheit von Importware entfacht.

So bleiben viele Fragen offen, die darüber entscheiden werden, ob die neue Preisbildung für Zytostatika erfolgreich und praktikabel sein wird. Dabei ist auch zu fragen, warum eine schon vor langer Zeit vorgeschlagene systemkonforme Alternative bei der jüngsten Novellierung nicht genutzt wurde. Schon vor Jahren hatte Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, vorgeschlagen, die Regeln der Hilfstaxe konsequent auch auf Zytostatika anzuwenden. Dabei sollten die realen Marktverhältnisse abgebildet werden, hatte Graue stets gefordert. Dazu müssten die tatsächlich gezahlten Preise für Zytostatika offengelegt werden, aber es wären keine Rabattverträge nötig.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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