Dieser Artikel ist ursprünglich erschienen in der AZ Nr 42 vom 16. Oktober 2017
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AZ-Umfrage bei den Krankenkassen
Wem gehören die Rx-Boni?
Wer welche Boni bekommt, ist nicht nachvollziehbar
Auch wenn sie der Ansicht sind, dass die Boni der Solidargemeinschaft zustehen, so sehen die Kassen keine Möglichkeit, die Gelder von den Versandhandelskunden zurückzuholen: Es fehle an einer gesetzlichen Regelung dazu. Der AOK Bundesverband will sich dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Grundlagen, die es Kassen ermöglichen, den Anspruch auf Boni geltend zu machen, durch Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung und im SGB V geschaffen werden. Die IKK classic möchte das Thema „nicht im Binnenverhältnis von Krankenkasse und Versicherten, sondern durch Verträge zwischen Krankenkassen und Versandapotheken“ aufgreifen und setzt dabei auf das noch ausstehende Honorargutachten. Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass in der neu angelaufenen Legislaturperiode die Weiterentwicklung der Apothekenvergütung grundsätzlich angegangen wird: „Dabei könnte möglicherweise auch die Frage der Boni thematisiert werden.“
Zudem gibt es, so die Barmer, auch ein konkretes praktisches Problem: „Als Krankenkasse können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen, ob und in welcher Höhe eine ausländische Versandapotheke Rabatte gewährt. Schon vor diesem Hintergrund können wir derzeit keine Maßnahmen ergreifen, um eventuelle Rabatte zurückzuholen.“
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