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Jahrestagung Consumer Health Care
Digitalisierung – Bedrohung für die freiberufliche Apotheke?
Nach wie vor kämpft man hierzulande mit den Nachwehen des EuGH-Urteils zu den Rx-Boni. Bislang zeichnet sich kein gesetzgeberischer Ausweg ab. Eine Lehre sollte daraus jedenfalls bereits gezogen werden können, meint der Wirtschafts-und Gesundheitsrechtler Hilko Meyer von der Fachhochschule Frankfurt/Main, nämlich die, dass sich Deutschland in Zukunft bei entsprechenden Regelungen gegenüber der EU besser fit machen muss. Durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen könnte nämlich noch einiges mehr auf die deutschen Apotheken zukommen.
Bei der 17. Jahrestagung „Consumer Health Care“ vergangene Woche in Berlin stand die Digitalisierung im Gesundheitswesen im Fokus. Sie wurde veranstaltet von der Charité - Universitätsmedizin Berlin und dem Verein Consumer Health Care e.V. Marion Schäfer, Leiterin des gleichnamigen Masterstudiengangs an der Charité - Universitätsmedizin Berlin, sprach in ihrer Begrüßung von großen Erwartungen, aber auch großen Ängsten. Sie selbst hält die „Hype“, die um die Digitalisierung im Gesundheitswesen gemacht werde, für übertrieben. Dass diese in der Mitte der Gesellschaft angekommen sei, bedeutet für Schäfer lediglich, dass man allerorten darüber rede. Mit der tatsächlichen Umsetzung hapere es jedoch. „Von der Nutzung der Datenmengen und deren Umsetzung sind wir noch weit entfernt“, sagte Schäfer. „Es gibt große technische und rechtliche Hürden für die Implementierung. Außerdem wissen wir nicht, was die Digitalisierung überhaupt mit den Menschen macht.“
Apotheken kommen im EU-Recht kaum vor
Der Wirtschafts-und Gesundheitsrechtler Hilko Meyer von der Fachhochschule Frankfurt/Main beleuchtete die derzeitige Lage der deutschen Apotheken im europäischen Umfeld. Die Frage, was die EU mit den Apotheken zu tun habe, beantwortete Meyer zum einen mit: „nichts“ und zum anderen mit: „es sei denn, es gibt einen Bezug zum Binnenmarkt“. Apotheken kämen im EU-Recht relativ wenig vor. So gebe es zum Beispiel keine EU-rechtliche Verankerung der Apothekenplicht und auch der Apothekenbetrieb sei nicht europarechtlich harmonisiert. Den deutschen Apothekern sei das ganz recht, meinte Meyer, weil sie der nationalen Regierung mehr vertrauten und nationale Besonderheiten damit mehr zum Tragen kommen könnten.
EuGH-Rechtsprechung bis 2015 zufriedenstellend
Mit der Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf Apotheken in den letzten 15 Jahren könne man unter dem Strich eigentlich recht zufrieden sein, stellte er weiter fest, denn diese habe die nationalen Wertungsspielräume im Wesentlichen anerkannt. Die ständige Rechtsprechung des EuGH sei jedoch zunehmend auf den Widerspruch der EU-Kommission gestoßen. Diese sehe in dem weiten Wertungsspielraum einen Missbrauch nationalstaatlicher Befugnisse zulasten der Marktfreiheit und präferiere einen liberalisierenden Ansatz. Seit mehreren Jahren fahre die Kommission deshalb eine Kampagne, um die Mitgliedstaaten in ihrer autonomen Beurteilung, ob nationale Maßnahmen „verhältnismäßig“ seien, einzuschränken.
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