Datenklau-Affäre im BMG

Bellartz-Prozess beginnt im Januar

Berlin - 06.11.2017, 14:00 Uhr

Im Kriminalgericht Berlin-Moabit geht es ab dem 4. Januar 2018 um die Frage, ob für Apotheken interessante Dateien aus dem BMG gegen Geld an Thomas Bellartz „geklaut” wurden. (Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten)

Im Kriminalgericht Berlin-Moabit geht es ab dem 4. Januar 2018 um die Frage, ob für Apotheken interessante Dateien aus dem BMG gegen Geld an Thomas Bellartz „geklaut” wurden. (Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten)


Die Mühlen der Justiz mahlen oft langsam: Knapp fünf Jahre ist es her, dass der Fall des „Apotheken-Spions“ im Bundesgesundheitsministerium hohe Wellen in den Medien schlug. Ein „Maulwurf“ – ein externer IT-Mitarbeiter – soll geheime, apotheken-relevante Dokumente aus dem Ministerium gegen Bezahlung an Ex-ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz  weitergegeben haben. Nach jahrelangen Ermittlungen startet nun Anfang Januar 2018 die Hauptverhandlung am Berliner Landgericht.

Es geht um Sachverhalte, die lange zurückliegen: 2010 arbeitete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an Ideen für die Reform der Apothekenbetriebsordnung. Als ein erster Arbeitsentwurf beim Branchendienst apotheke adhoc auftauchte, wurde das Ministerium stutzig: Nicht einmal der Minister – 2010 war dies Philipp Rösler (FDP) – soll den Entwurf gekannt haben, hieß es. Auch sonst soll man sich im BMG des Öfteren über die brandneuen internen Informationen gewundert haben, mit denen apotheke adhoc aufwartete – beispielsweise im Zusammenhang mit Novellen des Arzneimittelgesetzes oder dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz.

Im Dezember 2012 berichtete DAZ.online, dass es eine Durchsuchung im BMG gegeben hatte und Beweismaterial sichergestellt wurde – die Berliner Staatsanwaltschaft hatte zu diesem Zeitpunkt bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf Ausspionieren von Regierungsunterlagen und wegen des Verdachts Verstöße gegen den Datenschutz aufgenommen. Es bestand der Verdacht, dass die Dokumente gegen Bezahlung aus dem BMG besorgt worden seien. Zunächst war von einem Mitarbeiter eines externen-IT-Dienstleisters und einem „Apotheken-Lobbyisten“ die Rede. Letzterer stellte sich rasch als Thomas Bellartz heraus, der von Juli 2007 bis August 2011 als Pressesprecher der ABDA tätig war. Schon damals hatte Bellartz parallel die Kommunikationsagentur El Pato und den von dieser betriebenen Dienst apotheke adhoc aufgebaut, wo er auch heute noch Geschäftsführer und Herausgeber ist. 

Der Fall sorgte nicht nur in den Fach-, sondern auch in den Publikumsmedien für Aufsehen. FAZ, Spiegel und andere überregionale Medien berichteten breit über den Fall und die Verflechtungen von ABDA und El Pato. Spiegel online titelte seinerzeit: „Apotheker-Lobbyist Bellartz: ‚Eine Lüge am Tag geht immer‘“.

Am 4. Januar geht es los – bislang zehn Verhandlungstage angesetzt

Daniel Bahr (FDP) war zu diesem Zeitpunkt Philipp Rösler als Bundesgesundheitsminister nachgerückt. Er reagierte „stinksauer“ auf den bekannt gewordenen Verdacht. „Das war kein Zufall, sondern gezieltes Vorgehen“, erklärte er damals. Bahr sorgte selbst für die Strafanzeige und den Strafantrag. Auch andere Politiker zeigten sich empört .

Ebenfalls erschüttert gab sich seinerzeit die ABDA. Heinz Günter Wolf, der zu der Zeit, um die sich die Ermittlungen ranken, ABDA-Präsident war, konnte recht leise abtauchen. Genau zu dieser Zeit stand nämlich der Wechsel an der ABDA-Spitze bevor: Der bisherige Vize Friedemann Schmidt übernahm das Ruder bei der ABDA. Er versprach schon als noch designierter ABDA-Präsident  „maximale Transparenz“ bei der Aufklärung. Insbesondere sollte ein Sonderbericht über die Verbindungen der ABDA mit El Pato erstellt werden. Als dieser im Frühjahr 2013 vorgestellt wurde, traten einige Unregelmäßigkeiten zutage, die letztlich dazu führten, dass die ABDA sich Compliance-Regeln verordnete.

Dann hieß es vor allem warten. Was würden die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft bringen? Würde das Material für eine Anklageerhebung genügen? Anfang 2014 hieß es, ja, die Staatsanwaltschaft will Anklage erheben. Ende 2015 – also rund drei Jahre, nachdem die Staatsanwaltschaft gegen Bellartz und den IT-ler zu ermitteln begann – beschloss das Landgericht Berlin-Moabit, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Dann geschah lange Zeit wieder nichts. Doch nun sind die Beteiligten und eine Reihe von Zeugen zum Prozess geladen. Am 4. Januar 2018 ist es so weit. Wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, ist dies der Starttag für die Hauptverhandlung, für die bislang insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt sind.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Maulwurf

von Frank Ebert am 06.11.2017 um 14:31 Uhr

War ja unheimlich erfolgreich der Maulwurf ! Na egal, ich habe jetzt andere Sorgen---Paradies Paper

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