Bottroper Zyto-Skandal

Wie argumentieren die Verteidiger des Zyto-Apothekers?

Essen - 14.11.2017, 13:00 Uhr

Die vier Strafverteidiger des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. (Foto: hfd / DAZ.online)

Die vier Strafverteidiger des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. (Foto: hfd / DAZ.online)


Die Verteidiger des Zyto-Apotheker Peter S. sagen, dass dieser zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen wird. Sie erklären Analysemethoden der Staatsanwaltschaft für unzulässig, auch habe diese den Wareneingang nicht richtig erfasst. Das Gericht wies einen Antrag der Verteidigung wegen Fehlbesetzung eines Schöffen zurück und will über eine mögliche Verlegung des Prozesses ans Schwurgericht erst am Freitag entscheiden.

Am zweiten Verhandlungstag verlasen die Verteidiger des Zyto-Apothekers Peter S. aus Bottrop eine Stellungnahme, in der sie die Staatsanwaltschaft schwerer Ermittlungsfehler beschuldigten. Hierbei geht es einerseits um die Bestimmung der Wirkstoffgehalte von mehr als 100 sichergestellten Zytostatika – hierbei hätten die Ermittler einen „erheblichen Kalkulationsfehler“ gemacht, erklärte die Verteidigung laut „Rheinischer Post“. Die Untersuchungen der bei der Durchsuchung vor knapp einem Jahr sichergestellten Mittel sei „wissenschaftlich nicht haltbar“.

Laut dem Recherchebüro Correctiv warfen die Verteidiger den Ermittlern außerdem vor, zu niedrige Einkaufsquoten angesetzt zu haben: Sie hätten Überfüllungen von Arzneimitteln sowie Rabattlieferungen nicht berücksichtigt, wie auch einen in der Apotheke vorhandenen Anfangsbestand. Die Staatsanwaltschaft hatte bislang immer betont, die abgegebenen Wirkstoffmengen seien nicht mit den eingekauften Mengen in Einklang zu bringen. Außerdem machte die Verteidigung ein „entscheidendes entlastendes Indiz“ geltend, schreibt „Correctiv“: Behandlungserfolge mit Mitteln, die aus der Apotheke von Peter S. geliefert wurden, seien überdurchschnittlich hoch gewesen. Mehrere Onkologen, mit denen der Zyto-Apotheker zusammengearbeitet hat, sollen als Entlastungszeugen gehört werden.

Gleichfalls kündigten die Verteidiger an, Peter S. werde zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. „Das Schweigen ist nicht zuletzt den massiven Vorverurteilungen in den Medien geschuldet“, sagte ein Verteidiger laut „Correctiv“. Diese hätten den Apotheker aus „purer Gier nach Tratsch auf niedrigstem Niveau“ vorverurteilt und ihn damit nicht nur „ge- und verurteilt“, sondern auch „ge- und hingerichtet“, zitiert die „Rheinische Post“ die Verteidigung.  

Verständnis für „Sorgen und Ängste“ von Patienten

Für die „Sorgen und Ängste“ der Patienten habe man Verständnis, erklärte Verteidiger Peter Strüwe – auch dafür, dass das bald einjährige Schweigen seines Mandanten zu „großer Unsicherheit“ führe. Dieses sei einer „emotionalen Ausnahmesituation“ geschuldet, doch „nicht in Stein gemeißelt“. „Den Nebenklägern und weiteren mutmaßlichen Opfern im Zuschauerraum blieb unterdessen nur Kopfschütteln“, schreibt die „Rheinische Post“ – auch da das Prozessrecht keine Möglichkeit für Nebenkläger vorsieht, auf die seit dem Sommer bestehende Möglichkeit auf ein Eröffnungsstatement der Verteidigung einzugehen.

Den Einspruch der Verteidigung von Peter S. wegen der Neubesetzung eines Schöffen, der für eine durch eine anstehende Augen-Operation ausgetauschte Schöffin neu besetzt wurde, lehnte die Kammer laut der Zeitung ab: Die Entbindung der Schöffin von ihren Pflichten sei ordnungsgemäß.

Die Verteidigung von Peter S. beantragte, die komplette Verhandlung zu unterbrechen, bis der in Untersuchungshaft sitzende Apotheker beispielsweise einen Laptop erhalte, um auch außerhalb der Öffnungszeiten eines Computerraums Akten lesen zu können. Staatsanwalt Rudolf Jakubowski beantragte, dies zurückzuweisen, berichtet die „Rheinische Post“: Angesichts der Verteidigung durch gleich vier Rechtsanwälte sehe er keine Sorgen um den Informationsstand des Apothekers, Akten auf Papier habe er ohnehin erhalten können. Diesem Antrag der Verteidigung schloss sich das Gericht an.

Anschließend rief es am Dienstagmittag Kriminalhauptkommissar Ulrich Herold als Zeugen auf. Dieser berichtete vom Auslöser der Ermittlungen, den Akten des Whistleblowers Martin Porwoll, der früher kaufmännischer Leiter der Apotheke war. „Es ist sehr ungewöhnlich, dass wir solche umfangreichen, klar strukturierten und nachvollziehbaren Dokumente bekommen“, zitiert „Correctiv“ Herold. Die  Amtsapothekerin Hanneline Lochte sei entsetzt gewesen über die mögliche Unterdosierung von Arzneimitteln.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Verteiidiger

von Alexander Zeitler am 16.11.2017 um 2:30 Uhr

Unser Mandant wird erst einmal scnweigen.
Was sind das für Leute, die so einen verteidigen?
Gehts da nur Geld?
GGf. Pech?. der ist eh pleite
Viel Spass

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