Bottroper Zyto-Skandal

Wie argumentieren die Verteidiger des Zyto-Apothekers?

Essen - 14.11.2017, 13:00 Uhr

Die vier Strafverteidiger des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. (Foto: hfd / DAZ.online)

Die vier Strafverteidiger des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. (Foto: hfd / DAZ.online)


Verständnis für „Sorgen und Ängste“ von Patienten

Für die „Sorgen und Ängste“ der Patienten habe man Verständnis, erklärte Verteidiger Peter Strüwe – auch dafür, dass das bald einjährige Schweigen seines Mandanten zu „großer Unsicherheit“ führe. Dieses sei einer „emotionalen Ausnahmesituation“ geschuldet, doch „nicht in Stein gemeißelt“. „Den Nebenklägern und weiteren mutmaßlichen Opfern im Zuschauerraum blieb unterdessen nur Kopfschütteln“, schreibt die „Rheinische Post“ – auch da das Prozessrecht keine Möglichkeit für Nebenkläger vorsieht, auf die seit dem Sommer bestehende Möglichkeit auf ein Eröffnungsstatement der Verteidigung einzugehen.

Den Einspruch der Verteidigung von Peter S. wegen der Neubesetzung eines Schöffen, der für eine durch eine anstehende Augen-Operation ausgetauschte Schöffin neu besetzt wurde, lehnte die Kammer laut der Zeitung ab: Die Entbindung der Schöffin von ihren Pflichten sei ordnungsgemäß.

Die Verteidigung von Peter S. beantragte, die komplette Verhandlung zu unterbrechen, bis der in Untersuchungshaft sitzende Apotheker beispielsweise einen Laptop erhalte, um auch außerhalb der Öffnungszeiten eines Computerraums Akten lesen zu können. Staatsanwalt Rudolf Jakubowski beantragte, dies zurückzuweisen, berichtet die „Rheinische Post“: Angesichts der Verteidigung durch gleich vier Rechtsanwälte sehe er keine Sorgen um den Informationsstand des Apothekers, Akten auf Papier habe er ohnehin erhalten können. Diesem Antrag der Verteidigung schloss sich das Gericht an.

Anschließend rief es am Dienstagmittag Kriminalhauptkommissar Ulrich Herold als Zeugen auf. Dieser berichtete vom Auslöser der Ermittlungen, den Akten des Whistleblowers Martin Porwoll, der früher kaufmännischer Leiter der Apotheke war. „Es ist sehr ungewöhnlich, dass wir solche umfangreichen, klar strukturierten und nachvollziehbaren Dokumente bekommen“, zitiert „Correctiv“ Herold. Die  Amtsapothekerin Hanneline Lochte sei entsetzt gewesen über die mögliche Unterdosierung von Arzneimitteln.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Verteiidiger

von Alexander Zeitler am 16.11.2017 um 2:30 Uhr

Unser Mandant wird erst einmal scnweigen.
Was sind das für Leute, die so einen verteidigen?
Gehts da nur Geld?
GGf. Pech?. der ist eh pleite
Viel Spass

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