Bottroper Zyto-Skandal

Wie argumentieren die Verteidiger des Zyto-Apothekers?

Essen - 14.11.2017, 13:00 Uhr

Die vier Strafverteidiger des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. (Foto: hfd / DAZ.online)

Die vier Strafverteidiger des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. (Foto: hfd / DAZ.online)


Die Verteidiger des Zyto-Apotheker Peter S. sagen, dass dieser zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen wird. Sie erklären Analysemethoden der Staatsanwaltschaft für unzulässig, auch habe diese den Wareneingang nicht richtig erfasst. Das Gericht wies einen Antrag der Verteidigung wegen Fehlbesetzung eines Schöffen zurück und will über eine mögliche Verlegung des Prozesses ans Schwurgericht erst am Freitag entscheiden.

Am zweiten Verhandlungstag verlasen die Verteidiger des Zyto-Apothekers Peter S. aus Bottrop eine Stellungnahme, in der sie die Staatsanwaltschaft schwerer Ermittlungsfehler beschuldigten. Hierbei geht es einerseits um die Bestimmung der Wirkstoffgehalte von mehr als 100 sichergestellten Zytostatika – hierbei hätten die Ermittler einen „erheblichen Kalkulationsfehler“ gemacht, erklärte die Verteidigung laut „Rheinischer Post“. Die Untersuchungen der bei der Durchsuchung vor knapp einem Jahr sichergestellten Mittel sei „wissenschaftlich nicht haltbar“.

Laut dem Recherchebüro Correctiv warfen die Verteidiger den Ermittlern außerdem vor, zu niedrige Einkaufsquoten angesetzt zu haben: Sie hätten Überfüllungen von Arzneimitteln sowie Rabattlieferungen nicht berücksichtigt, wie auch einen in der Apotheke vorhandenen Anfangsbestand. Die Staatsanwaltschaft hatte bislang immer betont, die abgegebenen Wirkstoffmengen seien nicht mit den eingekauften Mengen in Einklang zu bringen. Außerdem machte die Verteidigung ein „entscheidendes entlastendes Indiz“ geltend, schreibt „Correctiv“: Behandlungserfolge mit Mitteln, die aus der Apotheke von Peter S. geliefert wurden, seien überdurchschnittlich hoch gewesen. Mehrere Onkologen, mit denen der Zyto-Apotheker zusammengearbeitet hat, sollen als Entlastungszeugen gehört werden.

Gleichfalls kündigten die Verteidiger an, Peter S. werde zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. „Das Schweigen ist nicht zuletzt den massiven Vorverurteilungen in den Medien geschuldet“, sagte ein Verteidiger laut „Correctiv“. Diese hätten den Apotheker aus „purer Gier nach Tratsch auf niedrigstem Niveau“ vorverurteilt und ihn damit nicht nur „ge- und verurteilt“, sondern auch „ge- und hingerichtet“, zitiert die „Rheinische Post“ die Verteidigung.  



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Verteiidiger

von Alexander Zeitler am 16.11.2017 um 2:30 Uhr

Unser Mandant wird erst einmal scnweigen.
Was sind das für Leute, die so einen verteidigen?
Gehts da nur Geld?
GGf. Pech?. der ist eh pleite
Viel Spass

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