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Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Kammerbeitrag im Südwesten bleibt stabil
Die Apothekerinnen und Apotheker in Baden-Württemberg müssen im kommenden Jahr nicht mehr Geld an ihre Kammer bezahlen. Die Vertreterversammlung hat am heutigen Donnerstag beschlossen, die Beitragssätze stabil zu halten. Dennoch gab es Kritik an der Beitragsberechnung – eine Arbeitsgruppe soll sich des Themas annehmen.
Der Kammerbeitrag für Apothekerinnen und Apotheker in Baden-Württemberg wird auch für das Jahr 2018 bei 204 Euro liegen, wenn sie mehr als 21 Stunden pro Woche arbeiten. Für Teilzeitkräfte, die weniger arbeiten, beträgt er weiterhin 126 Euro, für Rentnerinnen und Rentner 72 Euro. Selbstständige Apothekenleiter müssen zusätzlich 0,095 Prozent ihres Jahresumsatzes an die Landesapothekerkammer (LAK) überweisen – auch dieser Hebesatz bleibt damit konstant. Das hat die Vertreterversammlung der LAK am heutigen Donnerstag beschlossen. LAK-Präsident Dr. Günther Hanke freute sich über diesen Beschluss und betonte, dass dieser Prozentsatz im Bundesvergleich „an der unteren Grenze“ liege.
Durch die prognostizierten Umsatzsteigerungen der baden-württembergischen Apotheken im kommenden Jahr rechnet die Apothekerkammer mit leicht steigenden Beitragseinnahmen. Damit setzt sich ein langjähriger Trend fort: Trotz der sinkenden Zahl an Apotheken auch in Baden-Württemberg ist die Beitragssumme aus der Umsatzumlage stetig gestiegen. LAK-Vorstand Dr. Peter Kaiser, der den Etatentwurf für 2018 vorstellte, betonte, dass der Kammerhaushalt ausgeglichen ist und die Kammer auch weiterhin schuldenfrei bleibt.
Arbeitsgruppe Beitragsgerechtigkeit
Zuvor war aus der Delegiertenversammlung der Wunsch geäußert worden, die Beitragsberechnung für die selbstständigen Apothekenleiter grundsätzlich zu diskutieren. Immerhin stammten über 80 Prozent der Kammereinnahmen von den Apothekeninhabern. Krankenhausapotheken dagegen seien gar nicht an den Beiträgen beteiligt. Auch dass Filialleiter den gleichen Beitrag bezahlen wie „normale“ angestellte Apotheker, sei diskussionswürdig. Die Kammer Baden-Württemberg hat beschlossen, solche Fragen in einer „Arbeitsgruppe Beitragsgerechtigkeit“ zu diskutieren. Sie soll sich noch in diesem Jahr zum ersten Mal treffen. Dabei soll auch geprüft werden, ob weiterhin der Umsatz einer Apotheke als Berechnungsgrundlage herangezogen werden soll.
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