Apothekenvergütung

Das sind die wichtigsten Statistiken im Honorar-Gutachten

Berlin - 13.12.2017, 16:00 Uhr

(Foto: Westend61 / picture alliance | Diagramm: 2HM)

(Foto: Westend61 / picture alliance | Diagramm: 2HM)


Eine drastische Absenkung des Fixums, mehr Geld für Notdienste, Rezepturen und die BtM-Abgabe sowie Umstellungen beim Großhandelshonorar. Eigentlich will das im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellte Gutachten den ganzen Apothekenmarkt umkrempeln. Aber mit welchen Zahlen, Statistiken und Tabellen begründet die Agentur ihre Forderungen? DAZ.online hat die Schlüssel-Statistiken zusammengetragen und erklärt.

Die Frage nach der Umstellung des Apothekenhonorars wird seit Jahren diskutiert. Während die Apotheker auf eine Dynamisierung drängen, also auf regelmäßige, an festen Kriterien ausgerichtete Anpassungen, wollen die Kassen das Honorar am liebsten kürzen. Streit gibt es aber auch schon alleine wegen der Datenquellen, auf Basis derer eine Honorar-Anpassung stattfinden könnte. Die Kassen weigern sich, die Zahlen der Apotheker anzuerkennen. Für die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragten Gutachter war es daher auch wichtig, die für die jeweiligen Honorar- und Leistungsbereiche verlässlichsten Datenquellen ausfindig zu machen.

In der folgenden Abbildung haben die Gutachter daher die Angaben der unterschiedlichen Quellen nebeneinander gestellt. Im Text dazu erklärt die Agentur, welche Datenquellen „die Leistungen der Apotheken am vollständigsten abbilden und wie sie gleichzeitig durch die weiteren Datenquellen validiert werden“. Im Fall von Rx- und OTC-Absätzen sind das die Zahlen der ABDA, im Freiwahlbereich haben sich die Agentur-Mitarbeiter auf die Angaben von Insight Health bezogen.

(Grafik: 2HM))
Abb 1: Absatzzahlen Rx, OTC und Freiwahl nach unterschiedlichen Datenquellen in Mio. Packungen/Verordnungen Deutschland 2015.

Es folgt eine der wichtigsten, vielleicht die wichtigste Tabelle des Gutachtens, in der die Gutachter vorrechnen, wie sie zu der drastischen Senkung des Fixhonorars auf 5,80 Euro kommen. Sehr eindrücklich ist auch, welchen Minuten-Wert die Agentur für die Beratungszeit von Rx-Medikamenten eingeplant hat: rund 7 Minuten. Die Agentur erklärt die Tabelle so:

„Die für die Beratung anfallenden Kosten werden residual berechnet, umfassen also alle Kosten, die bisher nicht durch die Herstellung von Rezepturen und parenteralen Lösungen, Nacht- und Notdienst, BtM-Abgabe sowie Warenwirtschaft inkl. Finanzierung des Warenlagers, des Herstellerrabattes und der Abrechnung der Rx-Rezepte gedeckt wurden. Hier sind z. B. Managementaufgaben oder Schulungen denkbar, die in dem absoluten Festzuschlag pauschal enthalten sind – immer in Bezug auf den Anteil der Rx- Packungen an allen Packungen.“

Tabelle1: Parameter der Vergütung Rx-FAM und Gesamtsystematik-Vergütung.

Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 2013
Kostendeckung Rx-FAM / Rezepturen und Stoffe sowie Warenwirtschaft parenterale Lösungen insgesamt 4.788 4.551 4.365 4.146 3.842 3.746
Kostenanteil Warenwirtschaft
Rx-FAM / Rezepturen / Stoffe / parenterale Lösungen insgesamt
1.444 1.398 1.360 1.318 1.262 1.236
Kostenanteil Beratung Rx- FAM/Rezepturen (inkl. bisher nicht erfasste Leistungen Rx) 3.344 3.153 3.005 2.828 2.580 2.510
GKV-Rabatt (1,77 € abzgl. Mwst.) GKV 921 921 921 892 917 873
Kosten absoluter Festzuschlag Rx- FAM/Rezepturen/Stoffe 4.265 4.074 3.926 3.720 3.497 3.383
Absoluter Festzuschlag Rx- FAM/Standardrezeptur/Stoffe 5,80  5,54  5,33  5,12  4,86  4,71 
Minuten Beratung pro Packung 6,9 6,7 6,7 6,6 6,6 6,5
Absoluter Festzuschlag GKV 4,31  4,05  3,85  3,63 € 3,37  3,22 
Minuten Beratung pro Packung GKV 5,1 4,9 4,8 4,7 4,6 4,5


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Gutachten 2hm

von Gerhard Zück am 13.12.2017 um 23:26 Uhr

Nach wie vor wird aus einem noch nicht veröffentlichten Text zitiert. Alle Bruchstücke werden eifrigst kommentiert, im obigen Fall offensichtlich nicht. Woher stammen die noch nicht veröffentlichten Informationen ?
Was ist die Grundlage für das ganze Gutachten ? Wird es im Vergleich mit evidenzbasierten Studien in der Medizin
standhalten ? Evidenzbasiert = auf der Basis empirisch zusammengetragener und bewerteter wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgend (von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen) Quelle: Duden
Wohl kaum ! Es sind differierende statistische Aussagen +
Selbstaussagen von X? Apotheker-Kollegen/innen.
Die Wichtung des zur Verfügung stehenden Materials
war in den Händen der Beauftragten/Bezahlten. Qui custodiet custodes ?

MfG
G.Zück

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Immerhin 5 Minuten für die Beratung

von Rita Längert am 13.12.2017 um 18:37 Uhr

dafür aber 20 Minuten für die Bestellung von diversen AMNOG-preisregulierten AM, wo man inzwischen schon eine eidesstattliche!!! Erklärung abgeben muß, daß das Medikament auch wirklich für einen Patienten bestimmt ist (Vesikur, danke für das Vertrauen Astellas).
Vielleicht hätten sich die "Gutachter" mal in die Niederungen einer ganz normalen Apotheke begeben sollen, um den täglichen Irrsinn life mitzuerleben, als eine derart verquirlte S... zu Papier zu bringen.

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.

von Anita Peter am 13.12.2017 um 17:07 Uhr

Der selbstständige Apotheker mit persönlicher Haftung und 80 Stunde Woche, 2 Wochen Urlaub im Jahr, darf also nicht mehr als den kalkulatorischen Unternehmerlohn verdienen. Dann sollten sie die Apotheken lieber gleich verstaatlichen und uns verbeamten.

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Frage

von Dr.Diefenbach am 13.12.2017 um 16:53 Uhr

Wem aus unseren Fachkreisen fällt bitte zu soviel Irrsinn was ein??

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