Arzneimittel-Fälschungsschutz

securPharm pocht auf fristgerechte Umsetzung

Berlin - 14.12.2017, 17:45 Uhr

Ab Februar 2019 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel einen 2-D-Code tragen, den Apotheken vor der Abgabe prüfen müssen. (Foto: securPharm)

Ab Februar 2019 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel einen 2-D-Code tragen, den Apotheken vor der Abgabe prüfen müssen. (Foto: securPharm)


Am 9. Februar 2019 soll ein EU-weites Fälschungsschutzsystem für Arzneimittel in den Pflichtbetrieb gehen: Jede Rx-Packung, die ab diesem Tag für den Verkehr gebracht wird, muss spezielle Sicherheitsmerkmale tragen, die vor der Abgabe in der Apotheke zu prüfen sind. SecurPharm, in Deutschland für diese Echtheitsprüfung verantwortlich ist, mahnt nun, diesen Termin ernst zu nehmen und nicht auf eine Verschiebung zu hoffen.

Europa hat eine Richtlinie und eine Verordnung erlassen, die dafür sorgen sollen, dass Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette geschützt sind. Besagte Verordnung wird am 9. Februar 2019 in Kraft treten und in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam sein. Dann müssen Apotheken sämtliche verifizierungspflichtigen Arzneimittel vor der Abgabe an den Patienten überprüfen: Ist ihre individuelle Seriennummer im System vorhanden und noch nicht als abgegeben vermerkt? Und: Ist der neue Erstöffnungsschutz intakt? Diese Aufgabe trifft sowohl die öffentlichen wie auch die Krankenhausapotheken.

In Deutschland ist securPharm die Stakeholderorganisation, die sich um die Umsetzung der EU-Vorgaben kümmert. Hier ist man zuversichtlich, dass der Stichtag einzuhalten ist und die öffentlichen Apotheken vorbereitet sein werden. Ab dem nächsten Jahr sollen nach und nach alle Apotheken mithilfe ihrer Softwarehäuser an das System angeschlossen werden. SecurPharm empfiehlt allen Beteiligten ausdrücklich, sich so früh wie möglich anzubinden und Testläufe durchzuführen, damit der Übergang zum Pflichtbetrieb reibungslos verläuft.

Patientenschutz darf nicht warten

Martin Bergen, Geschäftsführer von securPharm, erklärt: „Wir nehmen die Frist, die uns die EU-Kommission für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gegeben hat, äußerst ernst. Jeder, dem der Ausbau des Schutzes für Patienten am Herzen liegt, sollte ebenso auf eine termingerechte Umsetzung drängen“. Zugleich mahnt er: „Marktpartner, die dabei auf eine Fristverlängerung des Stichtags durch den Gesetzgeber oder auf Ausnahmen hoffen, sollten sich bewusst werden, dass Patientenschutz nicht warten darf.“  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Ja ist denn schon wieder Absurdistan ?

von Ratatosk am 14.12.2017 um 18:38 Uhr

Was passiert mit den Rx die noch keine Kennung haben, da lange haltbar.
Wenn irgenwo ein Kabel zerstört wird und das Internet nicht klappt, sind alle betroffenen Betriebe sofort existenzbedroht.
Solch komplexe, von staatlichen Organisationen geplante Softwarevorhaben sind in den letzten 20 Jahren noch nie gelungen !! Maut, Herkules etc. etc.
Die Patientensicherheit wurde vor allen durch die gleichen Stellen erst bedroht, Internethandel, irgendwelche Medikamentendealer auf z.B Kanalinseln etc. die jetzt einen auf Hüter der Sicherheit machen. Nicht zu vergessen unsere Ulla, die der Mafia die Tore weit aufgemacht hat.
Gefährdet sind auch Patienten durch Nichtverfügbarkeit bei Internetausfall, Ist den praxisfernen Bürokraten natürlich entgangen. Es wurden auch maximale Industriewünsche nach einem aufgeblähten System erstaunlich zuvorkommend erfüllt. Ausreichend wäre ja schon die Kontrolle von Hersteller zu Großhandel gewesen, hätte aber den Herstellern von Software, Scannern etc. nicht so viel eingebracht. Wird interessant, wo die Verantwortlichen später mal als höchstdotierte Mitarbeiter/innen landen werden.

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