- DAZ.online
- News
- Politik
- securPharm pocht auf ...
Arzneimittel-Fälschungsschutz
securPharm pocht auf fristgerechte Umsetzung
Am 9. Februar 2019 soll ein EU-weites Fälschungsschutzsystem für Arzneimittel in den Pflichtbetrieb gehen: Jede Rx-Packung, die ab diesem Tag für den Verkehr gebracht wird, muss spezielle Sicherheitsmerkmale tragen, die vor der Abgabe in der Apotheke zu prüfen sind. SecurPharm, in Deutschland für diese Echtheitsprüfung verantwortlich ist, mahnt nun, diesen Termin ernst zu nehmen und nicht auf eine Verschiebung zu hoffen.
Europa hat eine Richtlinie und eine Verordnung erlassen, die dafür sorgen sollen, dass Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette geschützt sind. Besagte Verordnung wird am 9. Februar 2019 in Kraft treten und in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam sein. Dann müssen Apotheken sämtliche verifizierungspflichtigen Arzneimittel vor der Abgabe an den Patienten überprüfen: Ist ihre individuelle Seriennummer im System vorhanden und noch nicht als abgegeben vermerkt? Und: Ist der neue Erstöffnungsschutz intakt? Diese Aufgabe trifft sowohl die öffentlichen wie auch die Krankenhausapotheken.
In Deutschland ist securPharm die Stakeholderorganisation, die sich um die Umsetzung der EU-Vorgaben kümmert. Hier ist man zuversichtlich, dass der Stichtag einzuhalten ist und die öffentlichen Apotheken vorbereitet sein werden. Ab dem nächsten Jahr sollen nach und nach alle Apotheken mithilfe ihrer Softwarehäuser an das System angeschlossen werden. SecurPharm empfiehlt allen Beteiligten ausdrücklich, sich so früh wie möglich anzubinden und Testläufe durchzuführen, damit der Übergang zum Pflichtbetrieb reibungslos verläuft.
Patientenschutz darf nicht warten
Martin Bergen, Geschäftsführer von securPharm, erklärt: „Wir nehmen die Frist, die uns die EU-Kommission für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gegeben hat, äußerst ernst. Jeder, dem der Ausbau des Schutzes für Patienten am Herzen liegt, sollte ebenso auf eine termingerechte Umsetzung drängen“. Zugleich mahnt er: „Marktpartner, die dabei auf eine Fristverlängerung des Stichtags durch den Gesetzgeber oder auf Ausnahmen hoffen, sollten sich bewusst werden, dass Patientenschutz nicht warten darf.“
1 Kommentar
Ja ist denn schon wieder Absurdistan ?
von Ratatosk am 14.12.2017 um 18:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.