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Honorar-Gutachten
100 Millionen Euro sollen Landapotheken retten
Wie sollte der Strukturfonds aussehen?
Allerdings wird nicht betrachtet, ob beim Wegfall der Apotheken wirklich eine Versorgungslücke entstünde. Doch auch in ländlichen Kreisen liegen viele Apotheken in Orten mit mehreren Apotheken. Dagegen hatten May, Bauer und Dettling in ihrem wettbewerbsökonomischen Gutachten zum „Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ 1.711 Solitär-Apotheken mit einer Alleinstellung im Umkreis von 5 km ermittelt. Möglicherweise wäre der Finanzbedarf zur Unterstützung von bedrohten versorgungskritischen Apotheken daraufhin sogar geringer.
Option oder Empfehlung?
Doch zurück zum Gutachten von 2hm: Während die Gutachter den Strukturfonds im Text des Gutachtens eher als Möglichkeit formulieren, äußern sie in ihrer Zusammenfassung eine Empfehlung: „Empfohlen wird im Rahmen möglicher Reformen der AMPreisV, für die flächendeckende Versorgung relevante Apotheken zu identifizieren und diese gezielt zu unterstützen, z. B. über einen Strukturfonds in Höhe von ca. 100 Mio. €.“
Zweig- und Notapotheken nutzen
Dabei empfehlen die Gutachter auch zu prüfen, ob gefährdete Apotheken als Zweigapotheken geführt werden könnten. Mit der Möglichkeit Zweig- oder Notapotheken einzurichten relativieren sie zudem die Bedrohung, die von ihren Kürzungsplänen ausgehen. Dazu erklären die Gutachter:
„Es wird empfohlen, die Reduktion der Vergütung umzusetzen, da der Gesetzgeber mit den Zweig- und Notapotheken die Sicherung der flächendeckenden Versorgung berücksichtigt. Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation vieler Apotheken sollte jedoch sichergestellt werden, dass bei für die Flächendeckung relevanten Apotheken diese Maßnahmen greifen bereits bevor die Apotheken schließen müssen sowie die Finanzierung dieser Maßnahmen zu sichern.“
14 Cent pro Rx-Packung
Zur Finanzierung des Strukturfonds von 100 Millionen Euro schlagen die Gutachter einen Zuschlag von 14 Cent (plus Verwaltungskosten) pro Rx-Fertigarzneimittel nach dem Vorbild des Notdienstfonds vor. Dazu erklären die Gutachter: „Die Berechnung eines Strukturfonds ist vergleichsweise einfach im Vergleich zu der Frage, an welche Apotheken er in Anbetracht der Niederlassungsfreiheit ausgezahlt werden sollte. Die einzige gesetzliche Grundlage für die Finanzierung außerhalb der freien Strukturen ist die Einrichtung einer Notapotheke durch eine Gemeinde. Notapotheken könnten über den Strukturfonds finanziert werden.“
Außerdem erklären die Gutachter: „In diesem Zusammenhang sollten die aktuellen Prozesse und Finanzierungsgrundlagen der Gemeinden für Notapotheken geprüft werden.“
Wie für die Finanzierung des Notdienstes sei auch für den Strukturfonds denkbar, OTC- und Freiwahlartikel zu beteiligen, erklären die Gutachter. Doch gegen diesen Ansatz können dieselben Argumente wie gegen die Kostenverteilung bei der Honorarberechnung angeführt werden. Wiederum würde die Finanzierung einer Gemeinwohlaufgabe von der Solidargemeinschaft auf Einzelne übertragen.
6 Kommentare
Wahrheiten, Teilwahrheiten etc
von Heiko Barz am 19.12.2017 um 8:24 Uhr
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Notapotheken?
von Andreas Grünebaum am 18.12.2017 um 20:30 Uhr
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Wahrheiten, Teilwahrheten etc.
von Heiko Barz am 18.12.2017 um 20:03 Uhr
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kurzes Hemd
von Christian Giese am 18.12.2017 um 14:40 Uhr
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So ist das mit den Teilwahrheiten ....
von Reinhard Herzog am 18.12.2017 um 9:19 Uhr
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AW: So ist das mit den Teilwahrheiten
von Peter Lahr am 18.12.2017 um 10:41 Uhr
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