Video-Beratung

Fernbehandlungsverbot könnte im Mai 2018 kippen

Berlin - 18.12.2017, 10:00 Uhr

Auf dem Ärztetag im Mai 2018 könnten die Mediziner einen Antrag zur Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes beschließen. (Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com)

Auf dem Ärztetag im Mai 2018 könnten die Mediziner einen Antrag zur Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes beschließen. (Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com)


Wie geht es mit den Online-Rezepten weiter?

Sollten Video-Beratungen in Deutschland zum Standard werden, wird sich auch die Frage nach den Online-Rezepten erneut stellen. Der Gesetzgeber hatte solche Online-Rezepte erst kürzlich verboten. Aufgrund einer Neuregelung dürfen Apotheker demnach keine Rezepte mehr beliefern, bei denen kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Apotheker vorausgegangen ist. Einige Tausend Deutsche nutzen solche Beratungs- und Online-Rezept-Dienste mit Ärzten im Ausland, etwa mit der Online-Praxis DrEd in Großbritannien. Patienten füllen zunächst Fragebögen zu ihrem Zustand und zu ihren Lebensgewohnheiten aus, kommunizieren dann mit dem Arzt per Chat, Telefon oder Videokonferenz.

Der Mediziner schickt das Rezept an eine Versandapotheke, die das Medikament nach Hause liefert. Die Kosten für die Online-Konsultation müssen Patienten selbst bezahlen. Nur einige private Kassen übernehmen sie. Die Verbraucherschutzzentrale findet solche Angebot generell gut, sagt Susanne Mauersberg. Sie würde es auch unterstützen, wenn die gesetzlichen Krankenkassen solche Sprechstunden bezahlen und es solche Online-Praxen auch in Deutschland geben würde.

In Deutschland bieten erst einige Hundert der knapp 379.000 zugelassenen Ärzte Videosprechstunden an, wie es von den zertifizierten Anbietern von entsprechender Software heißt. Der Hauptgrund dafür liegt aus Sicht der Ärztekammern bei den Krankenkassen, die zu wenig für Videosprechstunden bezahlen würden. Für eine Software, die Mediziner sicher mit Patienten sprechen lässt, müssen diese 30 bis 70 Euro pro Monat bezahlen. Gleichzeitig dürfen sie höchstens 800 Euro pro Jahr abrechnen und auch nur für vergleichsweise günstige Folgebehandlungen.



bro / dpa
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Fernbehandlung

von Uwe Hüsgen am 18.12.2017 um 20:43 Uhr

Und gerade erst hat der Deutsche Ethikrat zum Thema "Big Data im Gesundheitswesen" eine Stellungnahme vorgelegt, in der er u.a. eine "Zuwendungsorientierte Medizin" fordert:
"Die persönliche Zuwendung zum Patienten in der medizinischen Praxis sollte durch den Einsatz von Big Data-Anwendungen nicht geschwächt, sondern gestärkt werden", so sein Credo.
Fazit: Medizinische Fernbehandlung nur im absoluten Ausnahme-, sprich Notfall

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digitale Welt verschlechtert alles.

von Karl Friedrich Müller am 18.12.2017 um 10:45 Uhr

kann man das wirklich wollen?
Ist das nicht in Wirklichkeit der Anfang einer weiteren Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung?
Auf dem Land? Überall?
Hausarztpraxen schließen, sind nicht neu zu vermitteln. Annahmestopp bei den Ärzten. Volle Praxen, in denen , die noch übrig sind.
Das Gesundheitswesen wird an die Wand gefahren. Nicht nur Apotheken.
Das ist eine Bankrotterklärung. Oder besser: Man will nichts tun für die Bevölkerung. Einmal mehr profitieren die Konzernabsahner.
FURCHTBAR! Die Politiker müssten alle verklagt werde.

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