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Vereinbarung zwischen DAV und ERsatzkassen
Bei Blutzuckerteststreifen soll 2018 für Apotheken alles besser werden
„Das Beste aus zwei Welten“
Doch nun soll auch bei den anderen Ersatzkassen zum neuen Jahr alles besser werden. TK, DAK & Co. setzen weiterhin auf Open-House-Rabattverträge – es gibt bereits Neuabschlüsse mit Herstellern, die die Apotheken ab dem 1. Januar 2018 bedienen können. Doch die der Versorgung zugrunde liegende Vereinbarung, die nun die Anlage 4 zum AVV ablöst, ist vom DAV nach eigenem Bekunden unterzeichnet und für gut befunden.
Tim Steimle, Fachbereichsleiter Arzneimittel bei der TK, ist überzeugt, mit der neuen Vereinbarung „das Beste aus zwei Welten“ zusammenbringen: Es gibt nun drei statt zwei Preisgruppen und es gilt auch bei der Quoten-Regelung das Gleiche wie bei der Versorgung von Barmer-Versicherten. Doch es bleibt zugleich bei den Vorteilen für die Apotheker, die Rabatt-Teststreifen abgeben: Sie können mit der Sonder-PZN 09999637 die zusätzlichen 50 Cent pro Packung je 50 Stück abrechnen. Zudem erhalten Apotheken, die auf Teststreifen der Preisgruppe 1 oder Rabatt-Teststreifen umstellen und das Sonderkennzeichen 06460719 verwenden eine Umstellungspauschale von 35 Euro (20 Euro für die Beratung und 15 Euro für das Messgerät). Bei der Barmer gibt es für die Umstellung 20 Euro.
„Kassen und Apotheken haben an einem Strang gezogen“
Diesmal hätten die Ersatzkassen mit den Apothekern „gemeinsam an einem Strang gezogen“, sagt Steimle. Die Verhandlungen seien offen und zugewandt verlaufen. Für den DAV ist bei all dem erfreulich, dass die Zusatzvergütung nun vertraglich vereinbart ist und jetzt zudem „für alle Ersatzkassen das gleiche vertragliche Grundgerüst“ gilt.
Allerdings: Die TK räumt ein, dass das Rundum-Sorglos-Paket noch nicht geschnürt ist. Zwar wird der Kasse zufolge das Rabatt-Kennzeichen in der Software angezeigt, nicht aber der 50 Cent-Bonus.
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