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Schweiz
Generikum für Patientin teurer als Originalpräparat
Die Art der Krankenversicherung macht es möglich: Ein Generikum war in der Apotheke für eine Patientin teurer als das Original. Allerdings nicht Deutschland, sondern in der Schweiz, die wie viele andere Länder mit Nachahmerpräparaten Kosten sparen will. Was war hier geschehen?
Das Schweizer Konsumenten-Magazin „Espresso“ von Radio SRF 1 berichtet über einen kuriosen Fall aus dem Apothekenalltag: Seit einigen Jahren habe eine Frau von ihrem Arzt gegen ihre Wechseljahres-Beschwerden Livial® verschrieben bekommen, ein Präparat mit dem Wirkstoff Tibolon. In Deutschland wird es als Liviella® vertrieben.
In der Apotheke habe sie jeweils eine 3-Monatspackung abgeholt, die von ihrer Zusatzversicherung bei der Versicherung Visana übernommen wurde. Kürzlich habe sie der Apotheker dann dazu überredet, stattdessen das kostengünstigere Generikum zu wählen. Der Kundin sei das sinnvoll erschienen, weil sie etwas zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beitragen wollte. Die „Rechnung“ ging allerdings nicht auf. Nach der Abrechnung ihrer Krankenkasse musste sie das preisgünstigere Nachahmerpräparat komplett selbst bezahlen. „Warum das?“ habe die Patientin bei der Visana nachgefragt. Das Generikum werde von der obligatorischen Grundversicherung übernommen, lautete die Antwort. Und dort müsse sie die Kosten zunächst aus ihrem Selbstbehalt (Franchise) begleichen.
Zusatzversicherungen zahlen keine Listen-Medikamente
Zum Hintergrund: Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz unterscheidet zwischen einer verpflichtenden Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) und der freiwilligen Zusatzversicherung. Mit Ausnahme von zahnärztlichen Leistungen und Krankengeld gewährleistet die OKP eine umfassende Versorgung mit medizinisch notwendigen Leistungen. Als Beiträge zahlen innerhalb einer Versicherung alle erwachsenen Versicherten den gleichen Beitrag als Kopfprämie. Sie können jedoch in gewissem Umfang Einfluss auf die individuelle Prämie nehmen, zum Beispiel durch Auswahl des jährlichen Selbstbehaltes (Franchise).
Präparate, die von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werde, sind in der Schweizer Spezialitätenliste für Medikamente aufgeführt. Die meisten Zusatzversicherungen bezahlen nur Arzneimittel, dort nicht enthalten sind. Das sei ihre Verkaufsphilosophie, erläutert „Espresso“.
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