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Schweiz
Generikum für Patientin teurer als Originalpräparat
1er-Packung auf der Liste, 3er nicht
Die 3-Monatspackung Livial®, die die Patientin sich bis dato immer in der Apotheke geholt hatte, ist ein solcher Fall. Sie steht nicht auf der Spezialitätenliste, wohl aber das entsprechende Generikum. Damit war die Zusatzversicherung außen vor. Erstaunlicherweise stehe aber die 1-Monatspackung von Livial® auf der Liste, merkt „Espresso“ an. Auf die Frage nach den Gründen, warum man die 3er-Packung nicht ebenfalls dafür beantragt habe, soll der Hersteller MSD Merck Sharp & Dohme erklärt haben, daran bestehe kein Interesse, denn durch das Substitutionsrecht der Apotheker käme das Original wahrscheinlich sowieso nicht oft zum Zug. Im Rahmen des Substitutionsrechtes dürfen Apotheker in der Schweiz den Patienten mit deren Einverständnis anstelle eines teureren Originalproduktes ein geeignetes Generikum abgeben, es sei denn, der Arzt schließt dies aus.
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Knackpunkt Selbstbehalt
Aus Sicht einer Versicherten mute der geschilderte Fall seltsam an, meint „Espresso“. Wer das teure Medikament beziehe, werde quasi belohnt, statt dass er angehalten werde, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Letztlich liege dies aber auch an der hohen Franchise. Die logische Folge für die sparwillige Patienten im vorliegenden Fall: Sie beziehe deshalb nun wieder das teurere Original auf Kosten der Zusatzversicherung, denn dort gebe es keinen Selbstbehalt.
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