Apothekenvergütung

BMWi: Nächste Bundesregierung soll Honorar-Gutachten nutzen

Berlin - 21.12.2017, 17:30 Uhr

Laut BMWi soll das Honorar-Gutachten erst von der nächsten Bundesregierung genutzt werden. (Foto. dpa)

Laut BMWi soll das Honorar-Gutachten erst von der nächsten Bundesregierung genutzt werden. (Foto. dpa)


Als kleines Weihnachtsgeschenk hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Apothekern ein fertiges Honorar-Gutachten unter den Weihnachtsbaum gelegt. Aber was passiert nun mit dem Papier? Nicht viel, erklärt das Ministerium. Erst die nächste Bundesregierung soll es für politische Prozesse nutzen. Feststehen immerhin die Kosten für das Projekt: Mehr als 450.000 Euro überweist das BMWi an die Agentur 2HM.

Endlich hat die Apothekenbranche etwas, womit sie rechnen kann: Das Bundeswirtschaftsministerium hat am heutigen Donnerstag überraschenderweise das Honorar-Gutachten veröffentlicht. Während in einigen Kassenverbänden wahrscheinlich schon die Taschenrechner gezückt werden, bleibt aber die Frage: Für was sollen diese Zahlen eigentlich genutzt werden? Es gibt derzeit schließlich „nur“ eine geschäftsführende Bundesregierung, die so komplexe Themen sicherlich nicht in Angriff nehmen wird.

Eine Nachfrage beim BMWi bestätigt diesen Verdacht. Eine Sprecherin erklärt gegenüber DAZ.online: „Das Gutachten liefert eine Bestandsaufnahme und eine belastbare und transparente Zahlen- und Faktengrundlage zur Vergütung der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels. Welche Schlüsse möglicherweise aus der Bestandsaufnahme gezogen werden sollen, ist eine Frage für eine künftige Bundesregierung. Dem kann ich nicht vorgreifen.“

Laut Gutachten sollen die Apotheker im Schnitt 40.000 Euro weniger pro Jahr erhalten – sollte sich das Gutachten als eine bloße „Bestandaufnahme“ herausstellen, wäre das für viele Pharmazeuten wahrscheinlich gar nicht so schlecht. Nichtsdestotrotz gibt es diese Zahlen jetzt. Sehr wahrscheinlich ist es, dass Parteien, die sich für eine drastische Umgestaltung des Apothekenhonorar ausgesprochen hatten (zum Beispiele Grüne und SPD) immer wieder auf das BMWi-Papier zurückgreifen, um Gesetzesanträge zu stellen.

451.664,50 Euro inkl. Mehrwertsteuer

Immerhin ist der Prozess rund um die Erstellung des Honorar-Gutachtens nunmehr abgeschlossen. Zur Erinnerung: Im März 2016 hatte das SPD-geführte Wirtschaftsministerium den Auftrag erteilt und die Agentur 2HM ins Rennen geschickt. DAZ.online hatte damals ein Interview mit Iris an der Heiden geführt, die das Projekt zusammen mit Frank Meyrahn, dem Mitgründer und Geschäftsführer der 2hm, leitete. An der Heiden ist bei 2HM für den Bereich Sozioökonomische Studien verantwortlich.

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Was die Agentur vom BMWi für die Erstellung der Studie bekommen hat, war bislang nicht bekannt. Eine BMWi-Sprecherin bringt nun aber Licht ins Dunkel: „Gemäß des Vertrages mit der 2hm & Associates GmbH wurde für das Projekt ‚Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der AMPreisV geregelten Preise‘ ein maximaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 451.664,50 Euro inkl. Mehrwertsteuer vereinbart.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Aufschub

von Armin Spychalski am 22.12.2017 um 8:17 Uhr

Noch nie war ich so froh, dass sich die Regierungsbildung endlos lange hinauszögert.

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Experten? Profis?

von Tilman La Roche am 21.12.2017 um 23:32 Uhr

Hätte der LAV keine interne Mitteilung rausgeschickt, dann wäre die 7%-ige Beteiligung nie erreicht worden.
Eine professionelle Agentur, die bei fast allen Apotheken wie auch bei mir erst einmal aus dem SPAM-Ordner gerettet werden muss, disqualifiziert sich schon im Vorfeld.
Im Laufe der Befragung wundert man sich, was das Ganze mit unserem Job zu tun hat und warum man sich auf das Unwesentliche konzentriert. Genervt und befremdet gibt man noch ein Kommentar im Freifeld ab.Wobei man das Gefühl nicht los wird mit einer Wand zu sprechen, die Apotheke und unsere Profession gar nicht verstanden hat.
Das Ergebnis ist entsprechend.
Nicht zu Unrecht gibt es unzählige, sehr gute Witze über Unternehmensberater. Sehr wahrscheinlich war in diesem Fall verschärfend nicht das Unternehmen im Vordergrund, sondern die Interessen der Auftraggeber. Mit Sicherheit nicht die Interessen der Patienten.

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