Gegenrechnung zum Honorargutachten

Eine Milliarde mehr oder weniger Honorar?

Süsel - 11.01.2018, 10:15 Uhr

Rechnet man das Honorargutachten mit der bisher üblicherweise bei Berechnungen zur Arzneimittelpreisverordnung verwendeten Methode, kommt man zu einem anderen Ergebnis. (Foto: unpict / stock.adobe)

Rechnet man das Honorargutachten mit der bisher üblicherweise bei Berechnungen zur Arzneimittelpreisverordnung verwendeten Methode, kommt man zu einem anderen Ergebnis. (Foto: unpict / stock.adobe)


Nach dem Honorargutachten sollten die Einnahmen der Apotheken um etwa 1 Milliarde Euro sinken. Doch nach denselben Daten müssten die Apothekeneinnahmen um mindestens 1 Milliarde Euro steigen, wenn mit der etablierten Kostenverrechnungsmethode anhand Absätzen und Umsätzen gerechnet wird. 

Die Ergebnisse des Honorargutachtens hängen wesentlich von der Methode ab, nach der die weitaus meisten Kosten und der Unternehmerlohn auf die Leistungen der Apotheken verteilt werden. Welche Verrechnungsmethode jeweils angemessen erscheint, ist jedoch die Kernfrage jeder Kostenrechnung. Im Gutachten ergibt sich die Verrechnung aus der „Festlegung 6“: „Die Kosten für Rx werden anhand des Anteils der Rx-Packungen an allen Packungen (Rx, Non-Rx, Ergänzungssortiment) berechnet“ (siehe Gutachten, Seite 81).

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Doch es sind auch andere Methoden denkbar. DAZ-Autor Thomas Müller-Bohn hat nachgerecht, welche Konsequenzen sich mit anderen Verrechnungsmethoden aus den Daten des Gutachtens ergeben würden. Statt einer Milliardenkürzung ergeben sich dabei große Honorarerhöhungen für die Apotheken. Besonders interessant erscheint die „hälftige Absatz-Umsatz-Methode“. Diese wurde bisher üblicherweise bei Berechnungen zur Arzneimittelpreisverordnung verwendet. Dabei dient der Mittelwert aus Packungsabsatz und Umsatz als Schlüsselgröße. Werden die im Gutachten ermittelten Kosten nach diesem Verfahren umgelegt, müssten die Apotheken 1 Milliarde mehr pro Jahr statt 1 Milliarde Euro weniger erhalten. Die Zuschläge auf Rx-Arzneimittel müssten nach den Berechnungen von Müller-Bohn 6,5 Prozent und 8 Euro betragen statt 5 Prozent und 5,84 Euro, die im Gutachten ermittelt wurden.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Wo ist die Quotenregelung für Gutachten statt Lügenachten?

von Christian Timme am 15.01.2018 um 22:19 Uhr

Das waren ja nur € 450.000,- für was bitte? Wer war das bitte? Wer übernimmt die Verantwortung? Diese Lügen-Regierung bastelt sich gerade die nächsten 4 Jahre zusammen und die Apotheker machen was? ...

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Gutachten?

von Heiko Barz am 12.01.2018 um 11:13 Uhr

"Gutachten" das heißt:
Gut darauf achten, dass Alles im Sinne des Auftraggebers zu geschehen hat.
Wie soll man als rational Denkender auf so etwas reagieren?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ja ist denn schon wieder Absurdistan ?

von Ratatosk am 11.01.2018 um 18:31 Uhr

War wohl ziemlich klar, welche Berechnungsmethode warum gewählt wurde, um das Ziel der weiteren Apothekenvernichtung zu erreichen. Man muß sich nur die Auftraggeber/innen anschauen.
Solche Institute die das gewünschte liefern, können sicher auch mit weiteren fetten Staataufträgen rechnen.

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