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Gegenrechnung zum Honorargutachten
Eine Milliarde mehr oder weniger Honorar?
Nach dem Honorargutachten sollten die Einnahmen der Apotheken um etwa 1 Milliarde Euro sinken. Doch nach denselben Daten müssten die Apothekeneinnahmen um mindestens 1 Milliarde Euro steigen, wenn mit der etablierten Kostenverrechnungsmethode anhand Absätzen und Umsätzen gerechnet wird.
Die Ergebnisse des Honorargutachtens hängen wesentlich von der Methode ab, nach der die weitaus meisten Kosten und der Unternehmerlohn auf die Leistungen der Apotheken verteilt werden. Welche Verrechnungsmethode jeweils angemessen erscheint, ist jedoch die Kernfrage jeder Kostenrechnung. Im Gutachten ergibt sich die Verrechnung aus der „Festlegung 6“: „Die Kosten für Rx werden anhand des Anteils der Rx-Packungen an allen Packungen (Rx, Non-Rx, Ergänzungssortiment) berechnet“ (siehe Gutachten, Seite 81).
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Doch es sind auch andere Methoden denkbar. DAZ-Autor Thomas Müller-Bohn hat nachgerecht, welche Konsequenzen sich mit anderen Verrechnungsmethoden aus den Daten des Gutachtens ergeben würden. Statt einer Milliardenkürzung ergeben sich dabei große Honorarerhöhungen für die Apotheken. Besonders interessant erscheint die „hälftige Absatz-Umsatz-Methode“. Diese wurde bisher üblicherweise bei Berechnungen zur Arzneimittelpreisverordnung verwendet. Dabei dient der Mittelwert aus Packungsabsatz und Umsatz als Schlüsselgröße. Werden die im Gutachten ermittelten Kosten nach diesem Verfahren umgelegt, müssten die Apotheken 1 Milliarde mehr pro Jahr statt 1 Milliarde Euro weniger erhalten. Die Zuschläge auf Rx-Arzneimittel müssten nach den Berechnungen von Müller-Bohn 6,5 Prozent und 8 Euro betragen statt 5 Prozent und 5,84 Euro, die im Gutachten ermittelt wurden.
Vier Varianten mit Honorarerhöhungen bis 8,5 Prozent
Andere Verrechnungsmethoden führen sogar zu noch höheren Honorarsteigerungen für die Apotheken. Bei vier alternativ durchgerechneten Varianten ergeben sich prozentuale Aufschläge von 6,5 bis 8,1 Prozent und Festzuschläge von 8,00 bis 9,43 Euro. Zwei unterschiedliche Ansätze für eine verursachungsgerechte Kostenverrechnung führen zu Honorarsteigerungen von 1,2 oder 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Bei einer Kostenverrechnung nach dem Tragfähigkeitsprinzip und damit nach den Umsätzen müssten die Apotheken sogar 2,5 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich erhalten. Die Unterschiede betreffen nur den Festzuschlag und den prozentualen Aufschlag für Rx-Arzneimittel. Auf die Empfehlungen der Gutachter zum Notdienst, zu Rezepturen und zu BtM-Bearbeitungen wirkt sich die andere Kostenverrechnung nicht aus.
Diskussion über Verrechnungsmethode nötig
Die riesigen Unterschiede für die beiden wichtigsten Honorarkomponenten ergeben sich, wenn nur die Festlegung 6 im Gutachten verändert wird. Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens hängen also entscheidend von nur einer Annahme ab. Daher muss über die Aussagekraft dieser Festlegung und über mögliche Alternativen diskutiert werden. Der Versorgungsauftrag der Apotheken und eine verursachungsgerechte Verrechnung der Kosten erscheinen als wesentliche Argumente für diese Diskussion. Mehr zu dieser Argumentationsweise, zu den Berechnungen und ihren Ergebnissen finden Sie im Beitrag „Die Gegenrechnung“ von Thomas Müller-Bohn in der aktuellen DAZ (Nr. 2 /2018).
3 Kommentare
Wo ist die Quotenregelung für Gutachten statt Lügenachten?
von Christian Timme am 15.01.2018 um 22:19 Uhr
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Gutachten?
von Heiko Barz am 12.01.2018 um 11:13 Uhr
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Ja ist denn schon wieder Absurdistan ?
von Ratatosk am 11.01.2018 um 18:31 Uhr
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