Blähungen bei Babys

Homöopathische Kümmelzäpfchen für Neugeborene

15.01.2018, 17:15 Uhr

Bei Blähungen oder Dreimonatskoliken leidet die ganze Familie (Foto: Ilka Burkardt)

Bei Blähungen oder Dreimonatskoliken leidet die ganze Familie (Foto: Ilka Burkardt)


Wenn das Baby Blähungen hat, kommt häufig die ganze Familie um ihren Schlaf. Für die Kleinsten sind vor allem natürliche und schonende Methoden gefragt.  Beispielsweise wird das bekannte Hausmittel Kümmel auch in homöopathischer Form von mehreren Herstellern als Zäpfchen angeboten, teilweise schon für Neugeborene. Alternativ können Tees, Simeticon-haltige Arzneimittel oder eine Bauchmassage bei schmerzhaften Blähungen Erleichterung verschaffen.

Kümmel zählt zu den ältesten Gewürzen der Welt und wird wegen seiner verdauungsfördernden Wirkung als Hausmittel bei Bauchkrämpfen und Blähungen verwendet. Auch in homöopathischer Form findet Kümmel gerade bei Säuglingen und Kleinkindern Anwendung. Die anthroposophischen Carum Carvi® Zäpfchen von Weleda dürfen erst ab dem ersten Lebensjahr verwendet werden.

Vor der Anwendung bei Baby und Kleinkindern von einem bis sechs Jahre muss das Weleda-Zäpfchen mit dem Messer halbiert werden, denn die Dosierung beträgt ein- bis zweimal täglich ein halbes Zäpfchen. Seit November 2017 gibt es ein weiteres homöopathisches Monopräparat, Carum Carvi® Baby-Kümmelzäpfchen von Pädia, das nicht geteilt werden muss und von Geburt an verwendet werden darf.  

Homöopathische Kümmelzäpfchen auch für Neugeborene (Bild: Pädia)

Ein weiteres Produkt auf Kümmelbasis sind die Wala® Carum carvi comp. Säuglingszäpfen für Babys unter einem Jahr, die neben Kümmel auch Tabak, Tollkirsche und Kamille in homöopathischer Form enthalten. Neben Kümmelzäpfchen stehen für die Kleinsten je nach Vorlieben verschiedene weitere Optionen gegen die unangenehmen Winde zur Verfügung. Ist das Baby an die Flasche gewöhnt, eignen sich beispielsweise Fenchel- oder Kamillentee. Wichtig ist dabei, den Tee nach der Zubereitung auf Zimmertemperatur abkühlen zu lassen.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Kümmelzäpfchen? Für Neugeborene? Homöopathisch?

von Udo Endruscheit am 16.01.2018 um 20:09 Uhr

Mein Erstaunen über diesen Artikel ist nicht gering.
Zum einen handelt es sich hier sicher nicht um ein Homöopathikum, wie es der Apothekenkunde erwartet. Auf der Packung ist ersichtlich, dass es sich um Dekoktum DØ, also den Urtinktur-Extrakt, handelt. Die danach in Klammern aufgeführte Angabe "=D1" ist irreführend. Die Urtinktur ist nicht mit D1 identisch, D1 müsste bereits eine potenzierte Dilution sein. DØ nicht.
Es drängt sich mir der Verdacht auf, dass "Homöopathie" hier als Werbeträger-Begriff verwendet wird.
Ich hätte nicht gedacht, dass ich den Begriff "Homöopathie" einmal vor missbräuchlicher Verwendung in Schutz nehmen muss...
Wir haben hier also ein Kümmelölpräparat vor uns. Die Wirksamkeit von Kümmelöl auf den Magen-Darm-Trakt ist unbestritten, ebenso seine Verträglichkeit schon bei Säuglingen. Was man sich allerdings davon verspricht, mit Suppositorien eine ausreichende Wirkung erreichen zu wollen, ist mir schleierhaft. Dies scheint mir aus pharmazeutischen wie aus anatomischen Gründen eine wenig sinnvolle Darreichungsform zu sein. Dementsprechend empfehlen die Monografien 0172 (Carvi fructus) und 0173 (Carvi aetheroleum) der Kommission E beim BfArM auch ganz klar die (orale) Einnahme. Schon die vielfach empfohlene äußere Einreibung mit Kümmelöl ist vor diesem Hintergrund zweifelhaft.
Alles in allem: En pharmazeutisch-homöopathisches Verwirrspiel.

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