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Änderung in der Arztsoftware
Ärzte wollen Fehlerquellen auf Rezepten verringern
Um Arzneimittelstammdaten in der Arztsoftware auf dem
neusten Stand zu halten, ist ab April eine monatliche Aktualisierung vorgeschrieben. Darauf weist die KBV die Ärzte jetzt hin. Ebenfalls ab April
soll eine für Apotheker wichtige Neuregelung in der Arztpraxis in Kraft treten: Die Pharmazentralnummer soll dann automatisch auf die Rezepte gedruckt werden. Der
KBV verspricht sich davon weniger Fehlinterpretationen in der Apotheke. Für die Apotheker bedeutet das: Eine Retax-Quelle weniger.
Mit dem E-Health-Gesetz wurde festgelegt, dass für die Verordnung von Arzneimitteln nur elektronische Programme verwendet werden dürfen, die auf dem neuesten Stand sind. Dazu zählen unter anderem Informationen zu Arzneimittelpreisen und den Inhalten der Arzneimittelrichtlinien. Ab dem 1. April müssen deshalb die Arzneimittelstammdaten in der Verordnungssoftware der Ärzte monatlich aktualisiert werden. Sollte der Zeitpunkt des vorgesehenen Updates dann um fünf Arbeitstage überschritten werden, erhält der Arzt einen Hinweis. Bisher erfolgte die Aktualisierung der Daten mindestens quartalsweise, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem Newsletter an die Ärzte mitteilt.
Aktualisierte Software verhindert unnötige Retaxationen
Der alte Aktualisierungszeitraum war dem Gesetzgeber nicht ausreichend. In der Begründung des E-Health-Gesetzes heißt es weiter, dass Ärzte ihrer Pflicht zur wirtschaftlichen Verordnung nur mit aktuellen Preis- und Produktinformationen nachkommen können. Außerdem unterstützen die aktuellen Daten den Arzt dabei, die Patienten ausreichend zu informieren, zum Beispiel über Aufzahlungen bei Festbeträgen, Rabattverträgen oder therapeutischen Alternativen. Besonders wichtig für Apotheker: Mit der höheren Aktualisierungsfrequenz sollen Retaxationen vermieden werden. Diese können derzeit entstehen, wenn Apotheker aufgrund ihrer aktuellen Software andere Informationen verwenden als der verordnende Arzt.
Höhere Update-Frequenz in Zukunft geplant
Der Zeitraum, in welchem die Arzneimittelstammdaten akutalisiert werden müssen, war in den Verhandlungen zwischen KBV und dem GKV-Spitzenverband ein strittiger Punkt. Wie die KBV schreibt, hatte die GKV einen 14-tägigen Aktualisierungszeitraum bereits zum 1. Oktober 2017 gefordert. Dies konnte die KBV unter Vermittlung des Bundesschiedsamts aber verhindern und die nun geltende Übergangsregel vereinbaren. Die 14-tägige Aktualisierungsfrequenz werde erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend, nachdem die Softwareanbieter eine standardisierte Schnittstelle eingeführt haben, so dass Ärzte leichter die Arzneimitteldatenbank beziehungsweise die Verordnungssoftware wechseln können.
Weniger Fehler durch PZN auf Rezept
Wie die KBV weiter mittteilt, wird ebenfalls ab April die Pharmazentralnummer (PZN) der Arzneimittel automatisch mit auf das Rezept gedruckt. Damit soll die Verordnung eindeutiger gestaltet werden, wodurch die Bearbeitung der Rezepte in der Apotheke erleichtert werden kann. Der KBV verspricht sich davon, dass „Fehlinterpretationen in der Apotheke“ vermieden werden. In der Folge soll es so zu weniger entsprechenden Rückfragen in den Arztpraxen kommen.
4 Kommentare
Verordnungen
von Karl Friedrich Müller am 17.01.2018 um 16:38 Uhr
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Update
von Bernd Jas am 16.01.2018 um 23:03 Uhr
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Handschrift
von Lars Jess am 16.01.2018 um 17:33 Uhr
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Wozu?
von Peter Lahr am 16.01.2018 um 17:22 Uhr
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