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Änderung in der Arztsoftware
Ärzte wollen Fehlerquellen auf Rezepten verringern
Höhere Update-Frequenz in Zukunft geplant
Der Zeitraum, in welchem die Arzneimittelstammdaten akutalisiert werden müssen, war in den Verhandlungen zwischen KBV und dem GKV-Spitzenverband ein strittiger Punkt. Wie die KBV schreibt, hatte die GKV einen 14-tägigen Aktualisierungszeitraum bereits zum 1. Oktober 2017 gefordert. Dies konnte die KBV unter Vermittlung des Bundesschiedsamts aber verhindern und die nun geltende Übergangsregel vereinbaren. Die 14-tägige Aktualisierungsfrequenz werde erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend, nachdem die Softwareanbieter eine standardisierte Schnittstelle eingeführt haben, so dass Ärzte leichter die Arzneimitteldatenbank beziehungsweise die Verordnungssoftware wechseln können.
Weniger Fehler durch PZN auf Rezept
Wie die KBV weiter mittteilt, wird ebenfalls ab April die Pharmazentralnummer (PZN) der Arzneimittel automatisch mit auf das Rezept gedruckt. Damit soll die Verordnung eindeutiger gestaltet werden, wodurch die Bearbeitung der Rezepte in der Apotheke erleichtert werden kann. Der KBV verspricht sich davon, dass „Fehlinterpretationen in der Apotheke“ vermieden werden. In der Folge soll es so zu weniger entsprechenden Rückfragen in den Arztpraxen kommen.
4 Kommentare
Verordnungen
von Karl Friedrich Müller am 17.01.2018 um 16:38 Uhr
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Update
von Bernd Jas am 16.01.2018 um 23:03 Uhr
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Handschrift
von Lars Jess am 16.01.2018 um 17:33 Uhr
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Wozu?
von Peter Lahr am 16.01.2018 um 17:22 Uhr
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