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Sterbehilfe
Sollte das BfArM Arzneimittel zum Suizid freigeben?
Bundestag: Geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten
Di Fabio hat nach dem vom BfArM am Montag veröffentlichten Gutachten verfassungsrechtliche Vorbehalte gegen das Urteil der Leipziger Richter. Diese stellten in ihrem Urteil vor allem auf das Persönlichkeitsrecht ab. Selbstbestimmung führe aber nicht zu einer Pflicht des Staates, sich an einer höchstpersönlichen Entscheidung zu beteiligen, hält di Fabio dem entgegen. Der Gesetzgeber sei auch berechtigt, die Mittel zu verweigern, wenn er in einer Hilfe zur Selbsttötung die Gefahr sehe, künftig routinemäßig tödlich wirkende Substanzen ausgeben zu müssen, sobald ein Sterbewilliger danach frage.
Im November 2015 entschied der Bundestag, dass „geschäftsmäßige“ und auf Wiederholung angelegte Sterbehilfe in Deutschland verboten wird. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Mit einem neuen Straftatbestand drohen künftig bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird.
Schon damals wurden Zweifel laut, ab der Begriff „geschäftsmäßig“ juristisch eindeutig ist. Kritiker hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten, die etwa in der Sterbebegleitung tätig sind, und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt. Der inzwischen gestorbene Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) trat für die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids ein, konnte sich aber damit nicht durchsetzen. Suizidversuche und Beihilfe zum Suizid sind nicht strafbar. Das heißt, wenn es nur beim Versuch der Selbsttötung bleibt, hat dies kein juristisches Nachspiel. Und es ist auch erlaubt, ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt.
3 Kommentare
Sterbehilfe
von Meißner am 28.09.2018 um 10:25 Uhr
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Arzneimittel zum Suizid freigeben
von chris am 17.01.2018 um 17:15 Uhr
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richtiges Bundesverwaltungsgerichtsurteil
von Alfons Pfender am 17.01.2018 um 12:42 Uhr
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