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BMG-Mitarbeiter sagt als Zeuge aus
„Ein ungeheuerlicher Vorgang“
Wie gut waren die Daten gesichert?
Der Zeuge schilderte überdies die üblichen Wege eines Verordnungsentwurfs von der Fachabteilung bis hin zum Kanzleramt. Die Verteidigerin von H. wollte vom Zeugen zudem einiges zur Sicherung der Daten wissen: Wer hatte zu welchen Datenbanken Zugriff, gab es Datenschutzvorgaben? Der Zeuge erklärte unter anderem, dass auf die gemeinsamen Arbeitsordner die acht Mitarbeiter in seiner Abteilung sowie die (Unter-)Abteilungsleiter Zugriff gehabt hätten. Zudem schilderte er, dass der Mail-Verkehr etwa alle 1,5 Jahre auf CD gebrannt wird und diese dann in seinem Büro beziehungsweise im Sekretariat aufbewahrt wird. Was die IT-Anforderungen betrifft, so habe es Vordrucke gegeben, die unterschrieben werden mussten.
Weiteres Leck in der Pressestelle?
Bellartz` Verteidiger ließ den Zeugen nochmals die damalige FDP-Besetzung im BMG nachzeichnen: Zunächst war Philipp Rösler Gesundheitsminister. Er wurde im Mai 2011 durch Daniel Bahr abgelöst, der zuvor Staatssekretär war. Rösler wechselte ins Bundeswirtschaftsministerium. Mit Rösler kam auch ein neuer Pressesprecher ins BMG: Christian Lipicki, der später ebenfalls ins Wirtschaftsministerium wechselte, allerdings nicht als Pressesprecher. Wegner stellte nochmals heraus, dass Lipicki zuvor bei der Berliner Zeitung tätig war. Auf seine Nachfrage sagte der Zeuge, Frau Sickendiek hätte einmal den Hinweis gegeben, dass der Pressesprecher vielleicht die undichte Quelle gewesen sei. Er betonte allerdings, dass dies nur als Gerücht kolportiert wurde.
Die beiden Anwälte kündigten an, zu Beginn der nächsten Sitzung ein Statement zu der Zeugenaussage abzugeben. Wegner merkte allerdings schon vorab an, dass die Aussagen des Zeugen seines Erachtens schon vom Zeitablauf nicht zu den Thesen der Staatsanwaltschaft passten.
Zum Schluss gab es noch eine weitere Entscheidung: Elke Hinkelbein, frühere Ehefrau von Thomas Bellartz und Mitbegründerin von Apotheke Adhoc, will von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Es bestand allgemeines Einverständnis, sie deshalb als Zeugin abzubestellen.
Kommende Woche Freitag steht der nächste Verhandlungstermin am Landgericht Berlin an.
1 Kommentar
seltsam
von Florian Becker am 24.01.2018 um 9:23 Uhr
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