- DAZ.online
- News
- Politik
- DAV scheitert mit neuer ...
Am vergangenen Freitag hat die Schiedsstelle eine Entscheidung
zur Hilfstaxe getroffen. Es geht um eine Neuregelung der Preise für parenterale Zubereitungen aus
onkologischen Fertigarzneimitteln. Rund 170 Millionen Euro sollen die Apotheker dem Vernehmen nach einsparen. Noch sind die Details des Schiedsspruches nicht bekannt. Der Deutsche Apothekerverband stellt jedoch schon einmal klar, dass er die Entscheidung nicht mitträgt. Er hatte die Hilfstaxe grundsätzlich umgestalten wollen. Dies ist ihm nicht gelungen.
Die Preise für parenterale Zubereitungen aus
Fertigarzneimitteln in der Onkologie stehen seit längerem in der Kritik.
Vor
allem die Kassen möchten hier gerne sparen. Das haben sie eine Weile
lang getan,
indem sie exklusive Versorgungsverträge mit Apotheken abgeschlossen
haben. Doch
nach massiver Kritik – vor allem der Apotheken und Ärzte – an diesen
Verträgen,
hat der Gesetzgeber diese gesetzliche Möglichkeit im vergangenen Jahr
gestrichen.
Stattdessen setzt er jetzt auf zwei andere Sparinstrumente: neue Preise
in der
Anlage 3 der Hilfstaxe und Rabattverträge mit Herstellern. Durch das Zusammenspiel der beiden Maßnahmen erhofft sich der Gesetzgeber jährliche
Einsparungen von 200 bis 250 Millionen Euro.
Die neuen Hilfstaxen-Preise sollten GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) bis Ende August 2017 aushandeln. Gelungen ist dies nicht. Dem DAV soll es bei den Verhandlungen nach Informationen von DAZ.online darum gegangen sein, die unterschiedlichen Vergütungsbereiche der Apotheker weiter aneinander anzupassen. Offenbar wollten die Apotheker erreichen, dass es nach dem neuen Fixhonorar im Rezepturbereich auch für die Abgabe und Zubereitung von Zytostatika ein pauschales Honorar gibt zuzüglich einer prozentualen Marge – so wie im Bereich der Fertigarzneimittel. Diese Strategie der Apotheker kam bei den Kassen allerdings gar nicht gut an. Und so traf man sich letztlich vor der Schiedsstelle um den Vorsitzenden Dr. Rainer Hess.
DAV: Flächendeckende Versorgung gefährdet
Doch auch die Schiedsstelle schaffte es nicht, DAV und GKV-Spitzenverband zueinander zu bringen. Daher erging am 19. Januar ein Schiedsspruch. Dieser ist den Parteien noch nicht zugestellt. Aus Teilnehmerkreisen ist jedoch zu hören, dass es um Einsparungen in einer Größenordnung von etwa 170 Millionen Euro geht. Während der GKV-Spitzenverband dem Schiedsstellenbeschluss zugestimmt hat, trägt der DAV die Entscheidung nicht mit. In einer Pressemitteilung vom heutigen Montag stellt er klar: „Die Umsetzung des durch die Zustimmung der Krankenkassenvertreter und der unparteiischen Schiedsstellenmitglieder gefassten Mehrheitsbeschlusses gefährdet die flächendeckende Versorgung der Patienten mit onkologischen parenteralen Zubereitungen“.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.