Die einzige Voraussetzung für Apotheken, um an dem
Modellprojekt teilzunehmen, ist die Anbindung an das „Reservierungssystem“ von
apotheken.de, für das eine monatliche Gebühr anfällt. In Baden-Württemberg muss
zumindest die Apotheke übrigens nicht angesiedelt sein: Die Ausnahmeregelung gilt für
alle deutschen Apotheken, stellt Jünger klar.*
Nur die Ärzte müssen Mitglied der baden-württembergischen
Ärztekammer sein, damit deren Berufsordnung für sie gilt. An ausländische
Versandapotheken können die digitalen Rezepte aus dem Modellversuch nicht
geschickt werden – das war eine der Voraussetzungen dafür, dass die Landesapothekerkammer
Baden-Württemberg grünes Licht gegeben hat. Auch apotheken.de hat dies zur Bedingung der Teilnahme gemacht, wie
Projektleiter Koch betont.
Bisher ist das Modellprojekt nur für Privatversicherte und
Selbstzahler zugänglich. Die privaten Krankenversicherungen Barmenia und Debeka
sind als offizielle Projektpartner dabei, aber auch jeder andere
Privatversicherte kann die Rezepte einreichen, wie TeleClinic erklärt. Ein
vergleichbares Projekt für gesetzlich Versicherte steht aber schon in den
Startlöchern, ab dem 1. März sollen in den Modellregionen Stuttgart und
Tuttlingen auch Kassenärzte aus der Ferne behandeln. Auch bei „Doc Direkt“ sind
die Dienstleister TeleClinic und apotheken.de dabei.
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* Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hatte Katharina Jünger von TeleClinic behauptet, dass die Patienten nicht in Baden-Württemberg wohnen müssten, um an dem Projekt teilzunehmen. Jünger korrigiert diese Aussage nachträglich, während des Pilotprojektes ist das Versorgungsmodell nur baden-württembergischen Patienten vorbehalten.
2 Kommentare
Cui bono? (Wem nützt es?)
von Hr.Bödewig am 23.01.2018 um 9:47 Uhr
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Digitales Rezept??
von Heiko Barz am 22.01.2018 um 17:02 Uhr
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