Strafprozess in  Landshut

Bewährungsstrafen für illegalen Benzo-Handel

Berlin - 23.01.2018, 11:20 Uhr

Zwei Apotheker sind vom Landgericht Landshut wegen  illegalen Handels mit Benzodiazepinen verurteilt worden. (Foto: dpa)

Zwei Apotheker sind vom Landgericht Landshut wegen  illegalen Handels mit Benzodiazepinen verurteilt worden. (Foto: dpa)


Im bayerischen Landshut sind am gestrigen Montag sieben Personen zu Freiheitsstrafen auf Bewährung sowie Geldstrafen verurteilt worden – unter ihnen sind zwei Apotheker. Sie hatten einen schwunghaften illegalen Handel mit Benzodiazepinen im Internet betrieben. Weil sie geständig waren, fielen die Strafen vergleichsweise milde aus.

Diesen Januar saßen neun Personen auf der Anklagebank des Landgerichts Landshut. Ihnen wurde zur Last gelegt, als Bande und zudem gewerbsmäßig einen schwunghaften Handel mit Beruhigungs- und Schlafmitteln im Internet betrieben zu haben. Damit verstießen sie gegen Verbotsnormen des Betäubungsmittelrechts. Vier der Angeklagten sind Apotheker. Da die Angeklagten geständig waren, konnte der Prozess gegen sieben der neun Bandenmitglieder schon nach drei Verhandlungstagen am gestrigen Montag beendet werden. Gegen einen Apotheker aus Wiesbaden und eine Apothekerin aus der Schweiz wurde das Verfahren jedoch abgetrennt – es wird im Februar fortgesetzt.

Die angeklagten Apotheker und Geschäftsleute aus Deutschland und der Schweiz hatten sich nach den Ermittlungen der Staatanwaltschaft im Jahr 2005 als Bande zusammengeschlossen. Gemeinsam und arbeitsteilig sollen sie von September 2005 bis August 2008 über verschiedene Internetplattformen Arzneimittel ins Ausland – vornehmlich in die USA – verkauft und versendet haben. Bei diesen Arzneimitteln handelte es sich in erster Linie um Benzodiazepine, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Initiator des gesamten Vorhabens war der Inhaber einer Webmanagement-Firma. 

Rezept nach Online-Fragebogen

Die Kaufinteressenten mussten nur einen Online-Fragebogen ausfüllen, der verschiedenen Ärzten in der Schweiz, Tschechien und Lettland übermittelt wurde. Diese Ärzte prüften die Angaben des Bestellers nicht sachlich. Akzeptierten sie die Bestellung, übermittelten sie entsprechende Rezepte an Apotheker in Deutschland – die vier angeklagten Pharmazeuten sowie einen fünften, der in diesem Verfahren als Zeuge auftrat. Die Apotheker verschickten die Medikamente sodann an die ausländischen Besteller. Um die finanzielle Abwicklung, die Logistik und die Webseiten zum Bestellen kümmerten sich die anderen Angeklagten. Der Hauptverantwortliche suchte er auch die beteiligten Apotheker und Ärzte aus.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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