Strafprozess in  Landshut

Bewährungsstrafen für illegalen Benzo-Handel

Berlin - 23.01.2018, 11:20 Uhr

Zwei Apotheker sind vom Landgericht Landshut wegen  illegalen Handels mit Benzodiazepinen verurteilt worden. (Foto: dpa)

Zwei Apotheker sind vom Landgericht Landshut wegen  illegalen Handels mit Benzodiazepinen verurteilt worden. (Foto: dpa)


Was verdienten die Apotheker?

Das Geschäft war lukrativ: Abgerechnet wurde über mehrere Kreditkartenabrechner. Über nur einen solchen Abrechner erzielte die Firma des hauptverantwortlichen Täters allein von April 2006 bis Dezember 2007 einen Umsatz von über 15 Millionen US-Dollar. Die Apotheker erhielten eine „Bearbeitungsgebühr von drei bis sieben Euro je Sendung zuzüglich dem Einkaufspreis der Arzneimittel. Das konnte sich angesichts der hohen Fallzahl summieren.

Insgesamt umfasste die Anklage mehr als 55.000 Taten. Der strafrechtliche Vorwurf lautete: gewerbs- und bandenmäßige unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Denn die fraglichen Arzneimittel bedürfen einer  Genehmigung nach §§ 3 und 11 Betäubungsmittelgesetz, wenn sie ins Ausland verkauft werden sollen. Und die gab es nicht. 

 Angeklagte waren geständig 

Dennoch ging es für die nun Verurteilten vergleichsweise glimpflich aus. Laut Gerichtssprecher gab es eine Verfahrensabsprache: Nachdem die Angeklagten geständig waren, sollten sie mit Bewährungsstrafen und Geldstrafen davon kommen. Tatsächlich sind nun drei der Angeklagten zu jeweils zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die übrigen Haftstrafen liegen zwischen einem Jahr und einem Jahr und elf Monaten. Hinzu kamen Geldstrafen, die teilweise 200 und teilweise 360 Tagessätze umfassen. Einer der Apotheker wurde wegen fast 30.000 Taten verurteilt und erhielt ein Jahr auf Bewährung sowie 360  Tagessätze à 200 Euro. Für einen anderen Apotheker lautet das Urteil: ein Jahr und drei Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen je 80 Euro. Allerdings könnten die Taten für die Pharmazeuten noch weitere Konsequenzen haben: Ihnen könnte auch die Approbation entzogen werden. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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