Heinz-Uwe Dettling zum 2HM-Papier

Rechtsexperte: Honorar-Gutachten rechtlich unbrauchbar

Stuttgart - 24.01.2018, 17:50 Uhr

 Rechtsanwalt Heinz-Uwe Dettling (Foto: Oppenländer)

 Rechtsanwalt Heinz-Uwe Dettling (Foto: Oppenländer)


Ein Gutachten voller Rechtsfehler

Dettling kritisiert die „zu oberflächliche Gedankenführung“. Das Gutachten verkenne, „dass es ohne Apotheken und ohne Großhandel auch keine Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gibt“. Das tragende Argument des Honorargutachtens wäre, dass die „Quersubventionierung“ anderer Produkte aus verschreibungspflichtigen Arzneimitteln rechtlich unzulässig sei. Diese Annahme ist laut Dettling aber zu stark vereinfacht und würde darauf hinweisen, dass die Gutachter offenbar juristisch nicht ausgebildet seien. Darüber hinaus wäre rechtliche Normgebung als soziale Gestaltungsaufgabe viel komplexer als die bloße Kalkulation von Durchschnittskosten pro Packung.

Weitere Kritikpunkte findet der Jurist in den Ausführungen des Gutachtens zur flächendeckenden Versorgung, des sozialrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebots und zum Unternehmerlohn.

Dettling folgert, dass die Preise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die wirtschaftliche Existenzfähigkeit von Apotheken und Großhandel sichern müssen. Letztlich diene dies alles dem Finalziel, das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Doch die packungsorientierte Verrechnung sei dafür nicht geeignet. Somit sei das Honorargutachten rechtlich unbrauchbar und biete keine konkrete Lösung.

Beim Pharmacon in Schladming hatte sich die oberste Standesvertretung der Apotheker zum Honorargutachten nur zurückhaltend geäußert. Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) Andreas Kiefer bezeichnete das Papier in seiner Eröffnungsrede als „Thema verfehlt“ und „nicht zu korrigieren“. Während der berufspolitischen Diskussion einige Tage später wurden er und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt für diese Informationspolitik zum Teil heftig kritisiert. „Dieser Text, der jetzt vorliegt, darf keine Grundlage für eine echte politische Auseinandersetzung werden, weil er dafür ungeeignet ist“, so der ABDA-Präsident. Nach Ansicht Schmidts enthält das „Schubladen-Gutachten“ derart viele falsche Prämissen, die unweigerlich zu falschen Schlussfolgerungen führen. Das sei für eine Reform der Arzneimittelpreis-Verordnung keine geeignete Basis. Dies bedeute jedoch nicht, dass die ABDA sich nicht mit dem Honorargutachten auseinandersetze, sie beschäftige sich seit Wochen intensiv mit dem Gutachten.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Gutachten-Zerpflückung

von Dr.Diefenbach am 24.01.2018 um 19:43 Uhr

Wenn das SO ist mit der Qualität dieses 450 TE teuren Monstrums,dann ist die breit angelegte Debatte und die öffentliche Kritik von uns erst recht angezeigt.Dr.Müller-Bohn zeigte den wirtschaftlichen Sachverhalt als in vielen Bereichen unhaltbar auf,jetzt kommt der juristische Nackenschlag.Ergo muss man sich in den Ländern innerhalb der 34 Organisationen massiv mit dem Papier auseinandersetzen.Dazu braucht man es.Denn die"anderen"benutzen es(bereits).Meine Frage auch heute:WO ist unser Papier?

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