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Rechtsstreit mit Apotheker
Buch „Die Krebsmafia“ muss vorerst aus dem Handel
Werbung für das Buch führte offenbar erst zu Komplettverbot
Das OLG Hamburg verbot die Verbreitung der ersten Auflage nicht wegen der Anzahl der untersagten Aussagen – sondern weil öffentlich damit geworben worden sei, dass die gebundene Erstauflage trotz der Verbote weiterhin verkauft werden dürfe. Dies bezieht sich offenbar auf eine Pressemitteilung des Verlags: „Die gedruckte Ausgabe des Buchs darf weiterhin verkauft werden“, hieß es dort schon in der Überschrift.
„Die Antragsgegnerin hat damit Werbung für eine Veröffentlichung betrieben, hinsichtlich derer sie bereits wusste, dass sie Äußerungen enthält, die sie nach der vorläufigen Einschätzung eines Gerichts nicht verbreiten durfte“, erklärt das OLG. „Wenn sie dann auch noch ausdrücklich auf diesen Umstand hinweist und ihn als Werbemittel dafür einsetzt, die Erstauflage der entsprechenden Publikation schnell abzusetzen, dann verdient ihr wirtschaftliches Interesse im Verfügungsverfahren keinen Schutz.“
Die Internetseiten des Verlags zum Buch „Die Krebsmafia“ waren am Freitag zunächst offline, auch bei Amazon war das Buch nicht mehr öffentlich gelistet. In den vergangenen Monaten hatte es deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt: Schröm war beispielsweise auch in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz.
2 Kommentare
In Jedem Beruf gibt es Schwarze Schafe?
von Barbaros Orhon am 27.01.2018 um 5:52 Uhr
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AW: In Jedem Beruf gibt es Schwarze Schafe
von Bruschnitz am 01.02.2018 um 21:10 Uhr
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