DAZ-Ideen zur Honorardebatte

Versorgungsauftrag verstehen und honorieren

Süsel - 01.02.2018, 09:00 Uhr

(Foto: Schelbert)

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Was ist eigentlich der Versorgungsauftrag und wie muss dieser honoriert werden? Diese Fragen untersucht DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn in einem neuen Beitrag in der Printausgabe der DAZ und liefert damit Anregungen für die Honorierung der Apotheken.

Der Versorgungsauftrag ist die zentrale Aufgabe der Apotheken. Er lautet gemäß § 1 Absatz 1 Apothekengesetz: „Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.“ An der Erfüllung dieser Aufgabe muss ihre Arbeit gemessen werden. An den dabei erbrachten Leistungen muss sich ihre Honorierung orientieren. Dabei geht es um sehr viel mehr als Logistik und abgabebegleitende Beratung. Doch was für Apotheker selbstverständlich erscheint, sehen andere höchstens auszugsweise. Sowohl für den Umgang mit dem Honorargutachten als auch für konstruktive neue Vorschläge zur Honorierung sollten daher die Inhalte des Versorgungsauftrags deutlicher herausgearbeitet werden.

Systematische Betrachtung

Dies hat Thomas Müller-Bohn in einem ausführlichen Beitrag in DAZ 5 getan und sich dabei an der Apothekenbetriebsordnung und weiteren Vorschriften zum Apothekenalltag orientiert. Diese Vorgehensweise erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bietet aber eine gewisse Systematik. Im nächsten Schritt werden dort jeweils die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen dargestellt. Der Beitrag zeigt, welche Kostenarten den Leistungen gegenüberstehen, und liefert damit eine Grundlage für künftige Betrachtungen. Dabei geht es um grundsätzliche Zusammenhänge. Was im Einzelfall zur Versorgung eines Patienten erforderlich ist, hängt dagegen - wie bei anderen freien Berufen - von der Interpretation des leistenden Apothekers ab.

Vielfalt des Versorgungsauftrags

In dem Beitrag wird gezeigt, wie viele kleine und große Aufgaben sich aus dem Versorgungsauftrag ergeben und wie viele Kostenpositionen dies auslöst. Beispiele sind die Apothekenräume mit vorgeschriebenen Ausstattungsdetails, die Apotheken-EDV, der Botendienst, Vorschriften des Gefahrstoffrechts, das Qualitätsmanagement und Maßnahmen zur Arzneimittelsicherheit. Das Thema Rezeptur ist keineswegs mit dem Herstellungsablauf erledigt, sondern erfordert teure Geräte sowie Arbeiten zur Betriebsbereitschaft. Außerdem sind Apotheken Handelsunternehmen, die kaufmännische und steuerliche Pflichten erfüllen müssen. Das dient zwar nicht unmittelbar der Versorgung, ist aber nötig, damit Apotheken überhaupt arbeiten dürfen.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Bild des Apothekers

von Christian Giese am 01.02.2018 um 11:51 Uhr

Zu allererst müssen die Apotheker sich über ein Berufsethos, über das ethische Bild ihres Berufes, das Bild des Apothekers, im Klaren werden.
Eventl. verbalisieren, neu auffrischen.

Denn das ist die Verhaltensgrundlage zur glaubhaft politischen Verteidigung der Gemeinwohlpflichten und des Versorgungsauftrages.

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