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Verordnung einer spezifischen Immuntherapie

Stuttgart - 08.02.2018, 17:25 Uhr

In Deutschland fliegen die ersten Pollen. (Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com)

In Deutschland fliegen die ersten Pollen. (Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com)


So beliefern Sie das Rezept

Prüfen Sie also zunächst, ob die Verordnung mit der Bezeichnung der Desensibilisierungslösung auf dem Bestellschein übereinstimmt. Dabei reicht es leider nicht aus, wenn auf dem Rezept nur „laut Bestellschein“ angegeben wird. Im besten Fall stehen sowohl Handelsname als auch PZN auf dem Rezept.

Wie immer, sollten Sie auf das Ausstellungsdatum der Verordnung achten, besonders weil es teilweise zu langen Lieferzeiten kommen kann. Sollte es wirklich zu Lieferverzögerungen kommen, sind Fristüberschreitungen bei der Abgabe laut Rahmenvertrag möglich. Jedoch muss die Fristüberschreitung gemäß § 3 Abs. 7 h auf dem Rezept vermerkt (nach Rücksprache mit dem Arzt) und mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden. Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung wenn…

 (Screenshot Rahmenvertrag)

Anfallende Beschaffungskosten können Sie über die Sonder-PZN 09999637 auf dem Rezept abrechnen. Die genauen Regelungen dazu finden Sie in den einzelnen Arzneilieferverträgen. Beim Verband der Ersatzkassen z.B. unter § 8 Abs. 7 vdek-AVV beschrieben. 

§ 8 Allgemeine Bestimmungen zur Preisberechnung, Arzneiversorgungvertrag der Ersatzkassen (Screenshot)

Bei Desensibilisierungs-Verordnungen kommt es manchmal zu Kommunikationsproblemen. Das liegt zum Beispiel daran, dass der Hersteller Unklarheiten oft direkt mit dem Arzt bespricht. Das sollten Sie dem Patienten erläutern. Zudem sollten Sie genau prüfen, ob die Lieferung auch dem bestellten Produkt entspricht. Achten Sie also besonders auf Vermerke auf der Rechnung oder dem Lieferschein und bewahren Sie Kopien des Vorgangs in der Apotheke auf.


Achtung: Rezept und Bestellschein stimmen nicht überein. Unsere Lieferung erfolgt jedoch in Absprache mit der Praxis.

So könnte der Vermerk auf dem Lieferschein aussehen (Quelle: DAP)


Wenn Sie die Desensibilisierungslösung schließlich abgeben, sollten Sie auf die Lagerungstemperatur hinweisen (2-8°C) und den Folgebestellbogen an den Patienten aushändigen. 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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