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Verordnung einer spezifischen Immuntherapie

Stuttgart - 08.02.2018, 17:25 Uhr

In Deutschland fliegen die ersten Pollen. (Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com)

In Deutschland fliegen die ersten Pollen. (Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com)


Kennen Sie die Therapieallergene-Verordnung? 

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg informiert Ärzte über die Besonderheiten der spezifischen Immuntherapie bei allergischen Krankheiten. Bevor im Jahr 2008 in Deutschland die Therapieallergene-Verordnung (TAV) in Kraft trat, waren individuelle Rezepturen im Umlauf, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen war.

Laut TAV müssen Präparate, die häufige Allergenquellen wie Birke, Erle, Hasel, Süßgräser, Hausstaubmilbe, Biene oder Wespe enthalten zugelassen werden. Seltene Allergenquellen können weiterhin im Rahmen von Individualrezepturen verordnet werden. Zum Start der TAV wurden 123 Produkte zur Zulassung eingereicht.

Zuständig für die Therapieallergene-Verordnung ist das Paul-Ehrlich-Institut. Dort können zugelassene Therapie-Allergene eingesehen werden. 

Bei der subkutanen Anwendung unter dem Punkt „Gräser-/Getreide-/Kräuterpollen“ ist die Liste der zugelassenen Präparate recht lang. Als Beispiel finden Sie dort Allergovit® gegen Gräser in verschiedenen Zusammensetzungen. Auf der Homepage vom Hersteller Allergopharma finden sich folgende Bestellhinweise:

  • Lieferung nur direkt an die Apotheke, nicht über den Großhandel.
  • Bestellung direkt an Allergopharma unter Angabe der Kundennummer von Apotheke und Arzt senden.
  • Alle Präparate werden patientenbezogen gekennzeichnet, daher ist eine Rücknahme nicht möglich.
  • Zur Bestellung soll der zur Verfügung gestellte Bogen verwendet werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Apotheke darauf achten, dass der Patient das Formular unterschreibt - sollte der Arzt eine „nicht pseudonymisierte“ Bestellmöglichkeit wählen.

Wie ein Arzt einen Therapie-Extrakt zu rezeptieren hat, finden Sie auch auf der Homepage von Allergopharma

„Von der TAV erfasste Allergene (Süßgräser, Birke, Erle, Hasel und Hausstaubmilben) dürfen mit Ausnahme von Mais nicht mit anderen Allergenen gemischt werden.“

„Die Pollenflugzeiten sind regional unterschiedlich. Es wird empfohlen, die Behandlung möglichst bis an den erwarteten Pollenflug heranzuführen. Eine Weiterbehandlung während der Pollenflugzeit mit reduzierter Dosis ist möglich.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg informiert die Ärzte außerdem darüber, dass „aktuell verkehrsfähige Therapieallergen-Produkte grundsätzlich für die Vertragsärzte verordnungsfähig“ sind: „Präparate, für die nach der in der TAV vorgesehenen Übergangsphase kein Wirksamkeitsnachweis vorliegt, werden von den Behörden vom Markt genommen und verlieren damit ihre Verordnungsfähigkeit.“ Außerdem stellt sie eine Tabelle zur Verfügung, die die patientenindividuelle und evidenzbasierte Verordnung erleichtern soll.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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