Wie ein Arzt einen Therapie-Extrakt zu rezeptieren hat, finden Sie auch auf der Homepage von Allergopharma:
„Von der TAV erfasste Allergene (Süßgräser, Birke, Erle, Hasel und Hausstaubmilben) dürfen mit Ausnahme von Mais nicht mit anderen Allergenen gemischt werden.“
„Die Pollenflugzeiten sind regional unterschiedlich. Es wird empfohlen, die Behandlung möglichst bis an den erwarteten Pollenflug heranzuführen. Eine Weiterbehandlung während der Pollenflugzeit mit reduzierter Dosis ist möglich.“
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg informiert die Ärzte außerdem darüber, dass „aktuell verkehrsfähige Therapieallergen-Produkte grundsätzlich für die Vertragsärzte verordnungsfähig“ sind: „Präparate, für die nach der in der TAV vorgesehenen Übergangsphase kein Wirksamkeitsnachweis vorliegt, werden von den Behörden vom Markt genommen und verlieren damit ihre Verordnungsfähigkeit.“ Außerdem stellt sie eine Tabelle zur Verfügung, die die patientenindividuelle und evidenzbasierte Verordnung erleichtern soll.
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