Prozess gegen Peter S.

Wie steht es um das Vermögen des Zyto-Apothekers?

Essen - 15.02.2018, 09:00 Uhr

Udo Lindenberg-Bilder, eine überdimensionale Modelleisenbahn und eine Pool-Rutsche aus dem Badezimmer heraus - vor dem Landgericht Essen ging es am gestrigen Mittwoch um die Vermögenswerte vom beschuldigten Zyto-Apotheker Peter S. (Foto: hfd)

Udo Lindenberg-Bilder, eine überdimensionale Modelleisenbahn und eine Pool-Rutsche aus dem Badezimmer heraus - vor dem Landgericht Essen ging es am gestrigen Mittwoch um die Vermögenswerte vom beschuldigten Zyto-Apotheker Peter S. (Foto: hfd)


Bilder von Udo Lindenberg, Teil der Berliner Mauer

„Sehr viele Kunstwerke“ seien sowohl auf dem Grundstück als auch in dem in Medienberichten als sehr luxuriös beschriebenen Haus vorgefunden worden, erklärte J.: „Jede Menge“ Bilder beispielsweise von Udo Lindenberg, Niki de Saint Phalle oder Otmar Alt fanden die Fahnder, im Garten des Anwesens Skulpturen und auch eine vom US-amerikanischen Popart-Künstler James Rizzi gestalteten Teil der Berliner Mauer. Die Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen beschrieb der Zeuge als imposant – so auch die „riesengroße“ Modelleisenbahn im Keller.

Wie auch viele andere Gegenstände trägt auch sie nun ein Pfandsiegel. „Wenn das Minitaturwunderland sagt, wir wollen eine Abteilung Ruhrgebiet aufmachen“, sei dieses Hamburger Museum sicherlich ein guter Abnehmer, erklärte der Polizist. Auch an anderer Stelle gab er sich sehr locker – so bei der Beschreibung des am Durchsuchungstag noch mit Wasser gefüllten Swimmingpools, in das die „allseits bekannte Rutsche“ aus dem Badezimmer führt. „Wir hatten keine Badehosen dabei“, sagte J.

Keine Hinweise auf Verschleierung der Vermögenswerte

Der Zeuge gab sich an anderer Stelle deutlich zugeknöpfter – so als er zum Ermittlungsstand in Sachen Kreditkarten von Peter S. befragt wurde. „Da haben wir uns nicht mit auseinandergesetzt“, sagte er. „Wenn es kleinere Verfahren sind stürzt man sich auf alles, was man irgendwie kriegen kann“, sagte er – obwohl die Ermittler nicht einmal ausländische Konten von S. recherchierten. Oftmals hieß es, der „Arbeitsauftrag“ habe sich nicht weiter erstreckt. So schätzten die Ermittler nicht einmal den finanziellen Schaden, den die Patienten – beispielsweise durch Zuzahlungen – womöglich erlitten haben. „Solch ein Auftrag ist an mich nicht ergangen“, erklärte J.: Die Krankenkassen seien als „die eigentlichen Geschädigten“ betrachtet worden. Eine Frage der Verteidigung, ob es Hinweise für eine Verschleierung von Vermögenswerten gegeben habe, verneinte der Zeuge. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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