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Ärztin setzt sich vor Gericht durch
Jameda muss Arzt-Profil löschen
Jameda muss Geschäftsmodell umstellen
„Wir freuen uns, dass mit der Schutzgelderpressung seitens Jameda nun endlich Schluss ist“, sagte die Anwältin der Medizinerin, Anja Wilkat nach der Urteilsverkündung. Die Betreiber des Portals müssen nun ihre Anzeigenprodukte gemäß der BGH-Vorgaben anpassen und für Gleichbehandlung zwischen zahlenden und nicht zahlenden Ärzten sorgen.
Der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen
Ärzte (NAV-Virchow-Bund), Dr. Dirk Heinrich, zeigte sich ebenfalls erfreut: „Mit der Entscheidung, dass Jameda das Profil der Klägerin auf deren Wunsch hin löschen muss, stärkt der Bundesgerichtshof die Persönlichkeitsrechte und die Rechtssicherheit von
niedergelassenen Ärzten”, erklärte er.
Das Portal reagierte prompt
und entfernte noch am selben Tag die beanstandeten Einblendungen. Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß gab sich nach dem
Richterspruch enttäuscht, aber gelassen. Immerhin sei das Grundsatzurteil von 2014 bestätigt worden. Der Löschanspruch nicht zahlender
Ärzte bestehe nur solange, bis das Unternehmen seine Werbeanzeigen umgestaltet
habe. „Wir erwarten keine Austrittswelle von Medizinern“, so Weiß.
Der Erfolg der Ärztin könnte aber nur ein Pyrrhussieg sein, meint der Mannheimer Datenschutzexperte Steffen Henn. Sobald Jameda und andere Portale entsprechend reagiert haben, müsste es auch die Kölner Ärztin es wieder dulden, dort geführt zu werden. Allerdings ist sie aus dem Portal nach Angaben der Jameda-Sprecherin ohnehin bereits verschwunden, „da sie ihre Praxis wohl aufgegeben hat“.
Urteil des Bundesberichtshofs vom 20. Februar 2018, Az.: VI ZR 30/17
4 Kommentare
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von Dr. Peter Gorenflos am 18.06.2018 um 6:41 Uhr
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von Dr. Peter Gorenflos am 30.05.2018 um 17:53 Uhr
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von Dr. Peter Gorenflos am 30.05.2018 um 17:46 Uhr
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von Dr. Peter Gorenflos am 13.03.2018 um 20:13 Uhr
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