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Konkrete Vorgaben für die Datenpakete
Die Zeugin erklärte, ihr damaliger Ehemann habe berichtet, dass ihm Bellartz konkret gesagt habe, für welche E-Mail Postfächer des BMG er sich interessiere. Die auf CD gebrannten Daten seien innerhalb Apothekenverband ausgewertet worden. Bei Bedarf habe Bellartz weitere E-Mail-Postfächer bei Christoph H. „nachbestellt“. Ihrer Erinnerung zufolge hatte H. erklärt, dass Bellartz bei den Bargeldzahlungen in Vorleistung gegangen sei. Die Beträge habe er sich dann vom Apothekenverband, der eine Art Spesenkonto dafür gehabt haben sollte, wieder geholt.
Ihr Ex-Mann habe ihr berichtet, die Daten in Zeiträumen, in denen im BMG nicht mehr viele Mitarbeiter zugegen waren – beispielsweise Freitagabend – auf einen USB-Stick kopiert zu haben. Dabei hätte er von einem so genannten Pendlerbüro aus agiert. Die Daten auf dem USB-Stick habe er dann entweder im Pendlerbüro oder zu Hause auf CD gebrannt. Einmal sei H. auch ein Missgeschick passiert. Und zwar habe er im Rahmen seiner Kopieraktionen versehentlich ein E-Mail Postfach gelöscht. Dies sei innerhalb des BMG aufgefallen. Doch H. sei es gelungen, das E-Mail Postfach wieder herzustellen.
Im weiteren Fortgang der Befragung erwähnte die Zeugin, dass H. von Bellartz erfahren hatte, dass es zu einem früheren Zeitpunkt bereits einen ähnlichen Datenaustausch zwischen dem Apothekenverband und einem IT-Techniker beim BMG gegeben hätte. Der mutmaßlich beteiligte IT-Techniker sei zum damaligen Zeitpunkt allerdings schon in Rente gewesen.
Anonymer Anrufer wollte seine Partnerin unterstützen
Der zweite Zeuge, der aktuelle Lebensgefährt der ersten Zeugin, bestätigte inhaltlich die Schilderungen seiner Partnerin. Er bestätigte zudem, im Jahr 2012 zwei anonyme Anrufe beim BMG getätigt zu haben. Diese waren bereits am vorangegangenen Verhandlungstag thematisiert worden.
Seine Lebenspartnerin habe ihm von den Vorgängen berichtet, nachdem die beiden ein Paar wurden. Der Zeuge sagte aus, er habe seine Partnerin ermutigt, die Aktivitäten von Christoph H. anzuzeigen. Jedoch hatte sich seine Partnerin gescheut zur Polizei zu gehen, weil sie sich vor der möglichen Reaktion ihres Ex-Mannes fürchtete, weshalb sich die beiden für den Weg des anonymen Anrufs entschieden hätten. Zwischen H. und dem Zeugen hatte es offenbar eine Auseinandersetzung gegeben, die beide Beteiligten zur Anzeige brachten, jedoch wurden beide Verfahren dazu eingestellt.
Die erste Zeugin wurde im weiteren Fortgang der Verhandlung erneut und unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt.
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