Buchführungspflichten

Wie weit darf eine Kassen-Nachschau gehen?

Berlin - 27.02.2018, 09:00 Uhr

Im Blick der Finanzbehörden: elektronische Registrierkasten - auch die von Apotheken. (Foto: Kzenon / stock.adobe.com)

Im Blick der Finanzbehörden: elektronische Registrierkasten - auch die von Apotheken. (Foto: Kzenon / stock.adobe.com)


Abgrenzung zum Datenschutz

Die ABDA geht hingegen nicht auf die übrigen Inhalte des Entwurfes ein. Im Entwurf ist vorgesehen, auch bei Bareinnahmen den Inhalt des Geschäfts und den Namen des Vertragspartners zu erfassen. Allerdings seien branchenspezifische Zumutbarkeitsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Bei einem hohen Anteil an Laufkundschaft sei nicht zu beanstanden, wenn die Kundendaten nicht aufgezeichnet werden, weil diese für die Nachprüfbarkeit nicht benötigt würden. Dies gelte auch, wenn ein elektronisches Aufzeichnungssystem die Kundenerfassung zulasse, die Kundendaten aber nicht oder nur teilweise erfasst würden. Soweit solche Aufzeichnungen durchgeführt werden, seien sie jedoch aufbewahrungspflichtig, sofern dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstünden. Allerdings geht die ABDA in ihrem Schreiben nicht darauf ein, dass dieser Aspekt wegen der Vorschriften zur Geheimhaltung von Gesundheitsdaten für Apotheken besonders relevant ist. 

Mit Blick auf künftige Perspektiven für die Arbeit der Apotheken erscheint zudem ein weiterer Aspekt des Entwurfes interessant. Demnach sind für Dienstleistungen keine Einzelaufzeichnungen von Kundendaten nötig, wenn der Geschäftsbetrieb auf eine Vielzahl von Kundenkontakten ausgerichtet ist. Gemeint ist dabei wohl insbesondere die Gastronomie. Doch seien Einzelausführungen zu führen, „wenn der Kundenkontakt in etwa der Dauer der Dienstleistung entspricht und der Kunde auf die Ausübung der Dienstleistung üblicherweise individuell Einfluss nehmen kann“. Dies dürfte beim Medikationsmanagement und anderen Leistungen der patientenorientierten Pharmazie erfüllt sein. Auch hier erscheint die Kollision mit dem Schutz von Gesundheitsdaten offensichtlich, doch die ABDA geht in ihrer Stellungnahme nicht darauf ein. 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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Steuerausfälle in Milliardenhöhe

1 Kommentar

Personal ist offsichtlich für die Kleinen genügend da

von Ratatosk am 28.02.2018 um 8:38 Uhr

Wo sind die dafür nötigen Beamten, wenn es um Hypo Real Estate, Panama Papers, Luxemburg ... wo die Milliarden liegen. Doch halt ! hier geht es um die Unantastbaren, das Großkapital und Milliardärssippen, da kommt dann eher die Verjährung (Hypo Realestate) als ein Prüfer.
Daß ein Großteil des Umsatzes über die Rezepte unbar und über EC Karte, völlig transparent und extern zusätzlich dokumentiert, ist dem Finanzministerium offensichtlich entgangen

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