Fälschungsschutz

Der Zeitplan für den securPharm-Rollout

Berlin - 28.02.2018, 13:30 Uhr

Ab 1. Februar 2019 muss der neue Data-Matrix-Code auf Arzneimittelpackungen in der Apotheke gescannt werden. (Foto: Pikselstock / stock.adobe.com)

Ab 1. Februar 2019 muss der neue Data-Matrix-Code auf Arzneimittelpackungen in der Apotheke gescannt werden. (Foto: Pikselstock / stock.adobe.com)


In Europa sollen die Menschen künftig besser vor gefälschten Arzneimitteln geschützt sein. Dazu wird derzeit ein EU-weites Schutzsystem aufgebaut – in Deutschland ist es unter dem Namen securPharm bekannt. Ab dem 9. Februar 2019 müssen Apotheken grundsätzlich jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel vor der Abgabe verifizieren. Die ABDA will die Apotheken aber schon früher in den Testbetrieb schicken. Zum 1. April soll es in die heiße Phase der Vorbereitung gehen.

Die Beteiligten der Arzneimittel-Lieferkette laufen sich warm für securPharm. Am 9. Februar 2019 ist es nach drei Jahren der Vorbereitung so weit: Jedes verifizierungspflichtige Arzneimittel – im Grundsatz ist das jedes verschreibungspflichtige – muss ab diesem Tag in jeder Apotheke eines EU-Mitgliedstaates und den EWR-Staaten auf seine Echtheit überprüft werden, ehe es an den Patienten ausgegeben wird.

Zwei Sicherheitsmerkmale

Dieser Check erfolgt anhand zwei neuer Sicherheitsmerkmale. Dabei handelt es sich um eine individuelle Seriennummer in Form eines Data-Matrix-Codes und einen Originalitätsverschluss, an dem man erkennt, ob eine Packung schon einmal geöffnet wurde.  Damit das erste individuelle Erkennungsmerkmal in der Apotheke geprüft werden kann, muss die Apotheke Zugang zu einer Datenbank haben, in der die speziellen Seriennummer zum Abgleich hinterlegt sind. Diese Abfrage erfolgt in Deutschland über zwei Server, einem der Apotheker und einem der Industrie, zwischen denen die Daten anonymisiert ausgetauscht werden. Dies soll für einen besonderen Schutz der sensiblen Daten sorgen.

NGDA und Softwarehäuser sorgen für Zugang zur Datenbank

Damit der Anschluss an das Verifikationssystem funktioniert, muss die Apotheken-Software aufgefrischt werden. Dafür werden die Software-Häuser selbst sorgen. Zudem muss die Apotheke einen Scanner haben, der den Data-Matrix-Code lesen kann. Die meisten derzeit verwendeten Scanner werden das können. Natürlich ist auch eine stabile Internetverbindung nötig.

Zudem muss sich die Apotheke für den Zugriff auf das securPharm, sprich auf den Apothekenserver, legitimieren können. Dies geschieht über das sogenannte N-Ident-Verfahren, das die Avoxa-Tochter Netzgesellschaft deutscher Apotheker (NGDA) entwickelt hat. Und mit eben dieser Zugriffsmöglichkeit geht es nun in die Vorbereitungsphase. Denn die Umschaltung soll natürlich nicht von einem Tag auf den anderen erfolgen. Die neuen Abläufe sollen vielmehr schon frühzeitig im Apothekenalltag erprobt werden können – auch damit etwaige Probleme noch fristgemäß ausgeräumt werden können.

Was passiert wann?


Die ABDA hat Ihren Mitgliedsorganisationen nun einen groben Zeitplan für das anstehende Rollout an die Hand gegeben. Dieser sieht folgendermaßen aus:

  • Am 1. April 2018 erfolgt die Freischaltung des NGDA-Portals zum N-Ident- Verfahren. Bis dahin werden die Softwarehäuser selbstständig auf die Apotheken zugegangen sein und diese über bevorstehende Änderungen und den Zeitplan informiert haben. Falls dies bis zum 15. April 2018 nicht geschehen ist, sollten sich die Apotheken an ihren jeweiligen Softwareanbieter wenden, rät die ABDA.

  • Etwa ab dem 1. Mai 2018 wird die NGDA dann verstärkt kommunizieren, dass sich die Apotheken am N-Ident Verfahren legitimieren können.

  • Ab etwa 1. September 2018 werden die Apotheken von den Softwarehäusern ausgestattet.

  • Zum 31. Dezember 2018 sollen dann alle Apotheken an das securPharm- System angeschlossen sein. 

  • Am 9. Februar 2019  startet der Pflichtbetrieb.

Die ABDA hat angekündigt, ihren Mitgliedsorganisationen auch eine Checkliste zukommen zu lassen, die die wichtigsten von Apotheken zu beachtenden Punkte für einen erfolgreichen Anschluss an das securPharm zusammenfasst. 

Die Kosten

Die Apotheken müssen für die neue Verifizierung mit zusätzlichen Kosten rechnen – nicht zuletzt, weil man sich für die Zwei-Server-Lösung entschieden hat. Die ABDA geht davon aus, dass sie bei rund zehn Euro im Monat für die Servernutzung  liegen werden. Fällig wird die Gebühr aber erst mit dem Pflichtbetrieb ab Februar 2019. Für das Authentifizierungsverfahren N-Ident, mit dem sich die Apotheke zur Teilnahme am securPharm-System identifiziert, werden zudem 10 Euro im Jahr fällig. Das gilt auch für das Jahr 2018.

Antworten auf häufige Fragen rund um securPharm gibt zudem auf der securPharm-Webseite.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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