Fälschungsschutz

Der Zeitplan für den securPharm-Rollout

Berlin - 28.02.2018, 13:30 Uhr

Ab 1. Februar 2019 muss der neue Data-Matrix-Code auf Arzneimittelpackungen in der Apotheke gescannt werden. (Foto: Pikselstock / stock.adobe.com)

Ab 1. Februar 2019 muss der neue Data-Matrix-Code auf Arzneimittelpackungen in der Apotheke gescannt werden. (Foto: Pikselstock / stock.adobe.com)


Was passiert wann?


Die ABDA hat Ihren Mitgliedsorganisationen nun einen groben Zeitplan für das anstehende Rollout an die Hand gegeben. Dieser sieht folgendermaßen aus:

  • Am 1. April 2018 erfolgt die Freischaltung des NGDA-Portals zum N-Ident- Verfahren. Bis dahin werden die Softwarehäuser selbstständig auf die Apotheken zugegangen sein und diese über bevorstehende Änderungen und den Zeitplan informiert haben. Falls dies bis zum 15. April 2018 nicht geschehen ist, sollten sich die Apotheken an ihren jeweiligen Softwareanbieter wenden, rät die ABDA.

  • Etwa ab dem 1. Mai 2018 wird die NGDA dann verstärkt kommunizieren, dass sich die Apotheken am N-Ident Verfahren legitimieren können.

  • Ab etwa 1. September 2018 werden die Apotheken von den Softwarehäusern ausgestattet.

  • Zum 31. Dezember 2018 sollen dann alle Apotheken an das securPharm- System angeschlossen sein. 

  • Am 9. Februar 2019  startet der Pflichtbetrieb.

Die ABDA hat angekündigt, ihren Mitgliedsorganisationen auch eine Checkliste zukommen zu lassen, die die wichtigsten von Apotheken zu beachtenden Punkte für einen erfolgreichen Anschluss an das securPharm zusammenfasst. 

Die Kosten

Die Apotheken müssen für die neue Verifizierung mit zusätzlichen Kosten rechnen – nicht zuletzt, weil man sich für die Zwei-Server-Lösung entschieden hat. Die ABDA geht davon aus, dass sie bei rund zehn Euro im Monat für die Servernutzung  liegen werden. Fällig wird die Gebühr aber erst mit dem Pflichtbetrieb ab Februar 2019. Für das Authentifizierungsverfahren N-Ident, mit dem sich die Apotheke zur Teilnahme am securPharm-System identifiziert, werden zudem 10 Euro im Jahr fällig. Das gilt auch für das Jahr 2018.

Antworten auf häufige Fragen rund um securPharm gibt zudem auf der securPharm-Webseite.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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