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AOK Baden-Württemberg
Hermann: Wettbewerb statt Rx-Versandverbot
Die AOK Baden-Württemberg hält den Koalitionsvertrag
zwischen Union und SPD für „keinen großen Wurf“. In einer Pressemitteilung
erklärt Kassenchef Christopher Hermann, dass aus seiner Sicht „wettbewerbliche
Gestaltungsspielräume“ benötigt werden – das geplante Rx-Versandverbot
widerspreche dem klar. Dabei argumentiert die Kasse allerdings leicht unsauber.
Am gestrigen Sonntag wurde mit dem positiven Ausgang des SPD-Mitgliedervotums die letzte Hürde auf dem Weg zu einer Neuauflage der Großen Koalition genommen. Am 14. März soll Angela Merkel (CDU) im Bundestag erneut zur Kanzlerin gewählt werden, anschließend sollen die Minister ernannt werden. Somit steht auch der Umsetzung des Koalitionsvertrages nun nichts mehr im Wege, in dem festgehalten ist, dass sich Union und SPD für ein Rx-Versandverbot „einsetzen“ wollen.
Die AOK Baden-Württemberg, nach Mitgliedern bemessen die fünftgrößte Krankenkasse in Deutschland, hat sich in einer Mitteilung am heutigen Montag zu den Inhalten dieses Vertrages geäußert. Kassenchef Hermann meint, dass die Koalitionäre an „vielen Stellen“ richtig argumentierten, vorhandene Spielräume für eine patientenorientierte Versorgung aber zu wenig ausnutzten. Hermann wörtlich: „Wer die bestmögliche Versorgung der Versicherten will, muss Wettbewerb fördern und nachhaltige strukturelle Veränderungen umsetzen.“
Positiv bewertet die AOK die Qualitätsoffensive Pflege und die Investitionen in die Digitalisierung. Allerdings seien ein „weiterer Ausbau der wettbewerblichen Gestaltungsspielräume und mehr Durchlässigkeit im System nötig“, findet Hermann. Und weiter: „Die neue Bundesregierung muss deutliche Impulse für mehr Wettbewerb setzen und weitere Spielräume für regionale Versorgung schaffen. Ein Verbot des Arzneimittel-Versandhandels würde dem beispielsweise widersprechen“, heißt es in der Mitteilung. Ganz richtig argumentiert die Kasse hier allerdings nicht – schließlich geht es den Koalitionären nicht um ein Verbot des gesamten Versandhandels, sondern „nur“ um ein Verbot des Rx-Versandes.
Im vergangenen Jahr hatte die AOK Baden-Württemberg sich nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung für eine Art Verivox-Preisportal für Apotheken ausgesprochen: Die Rx-Preisbindung solle aufgelöst werden, anschließend sollten die (Versand-)apotheken ihre Preise in einem Portal veröffentlichen und somit vergleichbar machen - der Kunde solle dann die Apotheke aussuchen können, erklärte die Kasse damals.
5 Kommentare
Ach na ja...
von Hubert Kaps am 06.03.2018 um 9:15 Uhr
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Digitalisierung-ich kann es nicht mehr hören
von Heiko Zimny am 06.03.2018 um 0:27 Uhr
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Dann aber auch mehr globalen Wettbewerb bei den Kassen!
von Hummelmann am 05.03.2018 um 19:37 Uhr
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Dominanzstreben
von Reinhard Rodiger am 05.03.2018 um 19:31 Uhr
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Leicht unsauber ? völlig falsch
von Ratatosk am 05.03.2018 um 19:27 Uhr
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