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Kostenerstattung für Medizinalhanf
Bayern ist Spitzenreiter bei Cannabis-Anträgen
Seit einem Jahr gibt es medizinisches Cannabis auf Rezept. Bis Ende Februar dieses Jahres sind bei den AOKen rund 9000 und bei der Barmer rund 4000 Anträge eingegangen. Davon kamen die meisten aus Bayern und die wenigsten aus Bremen.
In wenigen Tagen ist Jahrestag für Medizinalhanf in der Bundesrepublik: Seit dem 10. März 2017 ist die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken unter bestimmten Voraussetzungen möglich und erstattungsfähig. Vor der ersten Verordnung ist eine Genehmigung von der Krankenkasse einzuholen – diesen Antrag darf die Kasse „nur in begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen. Im vergangenen Jahr gingen rund 13.000 solcher Genehmigungsanträge für medizinisches Cannabis bei den Krankenkassen ein.
Medizinalhanf
Cannabis auf Rezept
Nach Anfangsschwierigkeiten hat sich die Genehmigungsquote der großen Krankenkassen inzwischen auf rund zwei Drittel stabilisiert. „Gerade zu Beginn waren die Anträge für Cannabis-Präparate nicht immer vollständig. Inzwischen hat sich das Antragsverfahren eingespielt, was die Prüfung erleichtert“, erklärt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer in einer aktuellen Pressemeldung.
In Bayern gehen die meisten Anträge ein
Nach Informationen des AOK-Bundesverbands und der Barmer steht Bayern auf Platz eins bei der Anzahl der eingereichten Anträge. Beispielsweise kamen bei den AOKen von den bis Ende Februar bundesweit 9.000 eingereichten Anträgen 2.300 aus Bayern. Auch bei der Barmer, bei der bis jetzt insgesamt bundesweit rund 4.000 Anträge eingegangen sind, steht Bayern auf Platz eins. So wurden in Bayern bei der Barmer 826 Anträge eingereicht, davon 71 Prozent genehmigt.
Die Besetzung der weiteren Rangplätze variiert bei den großen Kassen leicht. Bei den Ortskrankenkassen steht die AOK Baden-Württemberg mit rund 1400 eingereichten Anträgen auf Platz zwei. Nach Angaben der AOK Baden-Württemberg beträgt dort die Genehmigungsquote derzeit 84 Prozent.
Bei der Barmer kommt Nordrhein-Westfalen auf Platz zwei mit 782 Anträgen, gefolgt von Baden-Württemberg mit 322 Anträgen und einer Genehmigungsquote von 74 Prozent. Das gemeinsame Schlusslicht bei den Einreichungen bildet Bremen – hier liegen die Zahlen der eingegangenen Anträge im unteren zweistelligen Bereich.
Nach Informationen des AOK-Bundesverbandes sind die Antragsqualitäten in den Bundesländern unterschiedlich. Zudem scheint nach Einschätzung der AOK auch der medizinische Dienst nicht immer mit gleicher Strenge zu prüfen. Nach Ansicht der Barmer könnten sich die regionalen Unterschiede in Bälde ausgleichen, wenn sich das Antragsverfahren noch weiter einspielt.
Kassen empfehlen differenzierten Einsatz
Für die AOKen und die Barmer war die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ein wichtiger Schritt für die Versorgung schwerkranker Patienten, denen keine Therapiealternative mehr zur Verfügung steht. Dennoch warnen die Kassen davor, Cannabis zu breit einzusetzen. „Auch wenn medizinischer Cannabis aus der Versorgung schwer kranker Menschen nicht mehr wegzudenken ist, darf man ihn nicht als Allheilmittel betrachten. Der Einsatz Cannabis-haltiger Präparate bleibt immer eine individuelle Entscheidung. Dabei müssen für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden“, erklärt Marschall.
Auch die Referentin für Arzneimittel beim AOK-Bundesverband, Dr. Bettina Dubbick, weist in dem aktuellen Arzneimitteldossier der AOK auf die Limitationen der Cannabis-Therapie hin. „Die intensive öffentliche Berichterstattung hat bei den Patienten überzogene Erwartungen geweckt, wann eine Cannabis-Therapie auf Rezept möglich ist", erklärt Dubbick.
AOK: Cannabis hat kein Zulassungsverfahren durchlaufen
Außerdem haben Cannabisblüten im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln kein reguläres Zulassungsverfahren durchlaufen. Aus ihrer Sicht ist die Evidenz unzureichend. „Um den Stellenwert von Cannabis in der Medizin objektiv bewerten zu können, brauchen wir jedoch dringend zusätzlich hochwertige und aussagekräftige Studien“, sagt Dubbick. Dass Cannabis in einigen Ländern immer noch eine illegale Droge ist beziehungsweise war, könnte die Evidenzgenerierung in Form kontrollierter Studien erschwert haben.
Die Datenlage zu medizinischen Cannabis ist teilweise heterogen und nicht für alle Indikationen eindeutig. In einer umfangreichen Literaturauswertung (CaPriS-Studie) des Bundesministeriums für Gesundheit publizierten umfangreichen Literatur kristallisierte sich am klarsten die analgetische und antiemetische Wirkung von Cannabis heraus.
2 Kommentare
Anträge pro Einwohner?
von Albrecht Bodegger am 06.03.2018 um 20:14 Uhr
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Cannab als erste Wahl
von Check am 06.03.2018 um 12:22 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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