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Erweiterte Kompetenz
Kanada: Apotheker in Saskatchewan dürfen die Pille verschreiben
Wie finden das die Ärzte?
Die meisten gesunden Frauen im gebärfähigen Alter können nun hormonelle Kontrazeptiva in der Apotheke bekommen. Bei Minderjährigen vertraue man auf die professionelle Einschätzung der Apotheker, heißt es seitens des Apothekerverbandes. In den Guidelines wird ein Alter unter zwölf Jahren als Kontraindikation genannt. Für die notwendige Beratung, für die eine umfangreiche Leitlinie zur Verfügung steht, dürfen die Apotheker von den Patientinnen eine Gebühr verlangen – zusätzlich zu den Kosten des Arzneimittels.
Allergrößten Wert legt man bei den Verschreibungsaktivitäten der Apotheker darauf, dass die Ärzte involviert sind. So sind Apotheker angehalten vor der Verordnung, die Mediaktionshistorie im sogenannten Pharmaceutical Information Programm einzusehen und zudem den Hausarzt über die Verschreibung und deren Hintergründe zu informieren. Im Idealfall existiert ein sogenanntes Collaborative Practice Agreement zwischen Ärzten und Apothekern, also eine explizite fachliche Vereinbarung. Manche Verschreibungen sind auch nur mit solchen Absprachen möglich, in anderen Fällen genügen gesetzliche Regelungen.
In einem Informationsblatt für Ärzte heißt es, die Möglichkeit für Apotheker, Rezepte auszustellen, solle auf keine Fall Ärzte ersetzen – ganz im Gegenteil. Grundlage dieser erweiterten Kompetenzen sei eine enge Zusammenarbeit zwischen Patienten, Hausärzten und Apothekern. Die Erlaubnis unter gewissen Umständen zu verordnen, eröffne den Apothekern zusätzliche Möglichkeiten, die Ärzte bei der Arzneimitteltherapie zu unterstützen und trage dazu bei, den Nutzen der Patienten zu maximieren
Keine Diagnosen vom Apotheker
Weiter heißt es: Die Gesetze statteten Apotheker mit zusätzlicher Flexibilität aus, um in vielen Situationen dem Patienten helfen zu können, ohne erst Rücksprache mit dem Arzt halten zu müssen. Apotheker seien jedoch nicht ausgebildet, Diagnosen zu stellen. Ihre Kompetenz liege darin, festzustellen, was für die jeweilige Diagnose, die entweder er Arzt oder der Patient selbst gestellt hat, das beste Arzneimittel ist. Daher basierten die Regelungen zur apothekerlichen Verschreibungskompetenz auf Zusammenarbeit.
Neben der Level I prescribing authority verfügen manche besonders qualifizierte Apotheker über eine Level II prescribing authority, die ihnen erweiterte Kompetenzen einräumt. Diese erlaubt es ihnen zum Beispiel zusätzlich Therapien anzusetzen – nach Diagnosestellung durch den Arzt – oder Dosierungen zu ändern. Auch hier spielt die enge Kooperation mit den Ärzten eine wichtige Rolle.
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