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Preisbildung für Rezepturen
NARZ-Chef Graue fordert Kündigung der ganzen Hilfstaxe
Ausgehend vom Streit um die Abrechnungsregeln für Zytostatikazubereitungen fordert der NARZ-Vorsitzende Dr. Jörn Graue, die Hilfstaxe insgesamt zu kündigen, also auch für klassische Rezepturen. Dazu verweist er auf einen Beschluss der DAV-Mitgliederversammlung, der schon seit 2012 bestehe.
Der Schiedsspruch zur Abrechnung für Zytostatikazubereitungen vom Januar hat die Zytostatika herstellenden Apotheker tief getroffen. Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) hat den Deutschen Apothekerverband (DAV) schon im März aufgefordert, die Anlage 3 zur Hilfstaxe unverzüglich zu kündigen. Jörn Graue, Vorsitzender des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) und des Hamburger Apothekervereins, geht nun noch einen Schritt weiter und fordert, die Hilfstaxe insgesamt zu kündigen. Dies würde neben den Zytostatikazubereitungen auch die klassischen Rezepturen und damit alle Apotheken betreffen.
Kündigung schon 2012 beschlossen
Dabei offenbarte Graue zudem ein erstaunliches Detail, das die Diskussion unter den Berufspolitikern vorantreiben dürfte. Die DAV-Mitgliederversammlung habe schon 2012 die Kündigung der Hilfstaxe beschlossen. Dies erklärt Graue im Editorial der jüngsten Ausgabe des NARZ-Mitgliedermagazins „eFaktum“, die in der Woche vor Ostern erschien. Dort fordert Graue, der Schiedsstellenentscheid zu Zytostatikazubereitungen vom 19. Januar sollte als Aufhänger dienen, um den Beschluss von 2012 „endlich in die Tat umzusetzen und die Hilfstaxe zu kündigen“. Als Begründung führt Graue an: „Es reicht! Und wenn nicht jetzt, wann wollen wir dann für deren (gemeint ist die Hilfstaxe, Anmerkung d. Red.) grundlegende Korrektur streiten?“ Graue ergänzt dazu, eine solche Kündigung würde keineswegs in einen ungeregelten Zustand steuern. Denn die Arzneimittelpreisverordnung sehe Rezepturaufschläge auf tatsächliche Einkaufspreise vor.
Preise in der Hilfstaxe überaltert
Gegenüber DAZ.online erläuterte Graue den Hintergrund. Die in der Hilfstaxe festgelegten Einkaufspreise für Inhaltsstoffe und Primärverpackungen klassischer Rezepturen wurden vor vielen Jahren vereinbart und seien längst unrealistisch. Wenn also gemäß Arzneimittelpreisverordnung mit den tatsächlichen Einkaufspreisen taxiert würde, ergäben sich meist deutlich höhere Preise für Rezepturen. Als krasses Beispiel nannte Graue Alkohol für Rezepturzwecke.
2 Kommentare
Eine sachgerechte Anbruchregelung ist eh vonnöten
von Alfons Neumann am 05.04.2018 um 4:17 Uhr
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Hilfstaxe ist nicht mehr hilfreich, sondern ein Behelfsschlammassel!
von Andreas P. Schenkel am 04.04.2018 um 19:14 Uhr
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