Verordnungsentwurf

Spahn will Testphase des elektronischen Medikationsplanes flexibilisieren

Berlin - 05.04.2018, 07:00 Uhr

Beschleunigt: Die Testphase für den elektronischen Medikationsplan soll laut einer BMG-Verordnung flexibilisiert werden. (Foto: DAZ.online)

Beschleunigt: Die Testphase für den elektronischen Medikationsplan soll laut einer BMG-Verordnung flexibilisiert werden. (Foto: DAZ.online)


Gematik soll neue Verfahren austesten

Mit der Aufhebung der alten Verordnung stellt das BMG aber auch klar, dass alle Digital-Lösungen, die noch umgesetzt werden müssen – also beispielsweise der elektronische Medikationsplan – eben nicht diesen sehr strikten Erprobungskriterien unterliegen. Wörtlich heißt es in dem Entwurf: „Die Gematik soll zukünftig bei der Einführung und Erprobung der weiteren Anwendungen nicht mehr an die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die stark auf die Durchführung eigener Erprobungsverfahren durch die Gesellschaft für Telematik ausgerichtet ist, gebunden sein. Die Gesellschaft für Telematik soll vielmehr die Möglichkeit haben, neue Verfahren und Konzepte zu entwickeln.“

Das BMG will den Gesellschaftern der Gematik also mehr Gestaltungsspielraum und Freiheit geben bei der Erprobung des Planes. Wörtlich heißt es dazu: „Die Verordnung ermöglicht der Gesellschaft für Telematik in Zukunft eine flexiblere Gestaltung der Erprobung der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, unabhängig vom starren Gerüst der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.“

Juli 2018: Anschluss der Arztpraxen, Januar 2019: Medikationsplan auf eGK

Damit der elektronische Medikationsplan überhaupt funktionieren kann, muss aber zunächst die Telematikinfrastruktur weiter aufgebaut werden, also die digitale Struktur in der die einzelnen Akteure im Gesundheitswesen sicher miteinander kommunizieren können. Im vergangenen Jahr wurde dazu in Testregionen erprobt, ob Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sicher über die Struktur auf die Versichertenstammdaten der eGK zugreifen und diese auch aktualisieren können.

Der nächste Schritt ist nun, dass alle Arztpraxen bis zum 1. Juli 2018 auf diese Struktur zugreifen können. Dazu müssen die Praxen mit neuen Hard- und Softwarelösungen ausgestattet werden. Laut E-Health-Gesetz sollen dann schon ab dem 1. Januar 2019 alle Vertragsärzte und auch die Apotheken in der Lage sein, elektronische Medikationspläne über die eGK ihrer Patienten anzusehen und zu aktualisieren.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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