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DocDirect startet in BaWü
Fernbehandlung auch für gesetzlich Versicherte
GKV-Patienten in den Regionen Tuttlingen und Stuttgart können sich ab kommendem Montag per Fernbehandlung behandeln lassen. Dann geht der Modellversuch DocDirect an den Start. Für Privatpatienten ist das im Ländle schon eine Zeitlang möglich. Es können sogar elektronische Rezepte ausgestellt werden, für gesetzliche Versicherte ist das derzeit noch nicht möglich.
Baden-Württemberg scheint seine Vorreiterrolle, was die Telemedizin angeht, zu behaupten. Bereits seit Sommer 2016 erlaubt die Berufsordnung der Ärzte in Baden-Württemberg Modellprojekte, um die Fernbehandlung zu erproben, denn eigentlich ist deutschen Ärzten die Fernbehandlung verboten. Seit Januar 2018 läuft ein Modellversuch, in dessen Rahmen privat Versicherte in den Genuss der Telemedizin kommen können. Ab kommenden Montag gibt es dann auch für GKV-Versicherte diese Möglichkeit – allerdings nur in den Regionen Stuttgart und Tuttlingen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg startet das Projekt mit dem Namen „DocDirect“ mit 35 Ärzten – alle niedergelassen in Baden-Württemberg.
Es richte sich an gesetzlich Krankenversicherte in den beiden Regionen mit einem akuten Gesundheitsproblem, die ihre eigenen Haus- oder Fachärzte nicht erreichen können, so die KV. Softwareplattform und die Technik kommt von demselben Dienstleister, das auch hinter dem Projekt für die PKV-Versicherten steckt – TeleClinic. Weiter ist die TeleClinic bei DocDirect allerdings nicht involviert.
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GKV-Versicherte, die ärztlichen Rat brauchen, können künftig von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr in einem Call-Center der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg anrufen, aber auch per App oder online ist die Kontaktaufnahme möglich. Geschulte Medizinische Fachangestellte erfassen die Daten und lassen sich die Symptome schildern. Dringende Fälle werden an die Notfallzentrale weitergeleitet. Für alle anderen wird ein „Ticket“ erstellt, das ein Tele-Arzt online über eine webbasierte Plattform aufrufen kann. In der Zwischenzeit geht es ins „virtuelle Wartzimmer“. Laut KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner ist das Ziel, dass die Patienten binnen 30 bis 40 Minuten einen Rückruf erhalten. Der Patient kann auch eigene Dokumente hochladen. Das könnte beispielsweise ein Foto sein, das einen Ausschlag zeigt, eine Röntgenaufnahme oder auch ein Arztbrief.
Keine Rezepte für GKV-Versicherte
Lässt sich das Problem des Anrufers virtuell nicht lösen und ist eine taggleiche persönliche Vorstellung des Patienten bei einem Arzt notwendig, wird der Patient an eine dienstbereite Haus- oder Facharztpraxis weitergeleitet. In Stuttgart und Tuttlingen soll ein Pool von niedergelassenen Ärzten bereitstehen, die am gleichen Tag Behandlungstermine anbieten.
Rezepte können für GKV-Versicherte noch nicht ausgestellt werden. Dazu gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den beteiligten Organen. Laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ ist eine Ausnahmegenehmigung des baden-württembergischen Sozialministeriums auf Bedenken in der Apothekerschaft gestoßen. Ein Sprecher der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg erklärt dazu auf Nachfrage von DAZ.online: „Derzeit gelten in diesem Bereich sehr strikte Regeln, die niemand so einfach außer Kraft setzen kann. Wir sind mit allen beteiligten Akteuren, auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung, in Gesprächen. Die Landesapothekerkammer sieht diese Entwicklungen durchaus positiv und begleitet die Projekte auch entsprechend.“
Privatpatienten, die sich über die Teleclinic behandeln lassen, können hingegen Rezepte ausgestellt werden. Dazu arbeitet TeleClinic mit apotheken.de zusammen, dem Online-Service des Deutschen Apotheker Verlags. Eigentlich dürfen deutsche Apotheken Rezepte, bei denen erkennbar kein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat, nicht beliefern. Von dem Verbot darf aber „in begründeten Einzelfällen“ abgewichen werden. Teilnehmende Vor-Ort-Apotheken in Deutschland bekommen das Rezept als „Reservierung“ eines Arzneimittels angezeigt. Das elektronische Rezept wird von der Apotheke dann im persönlichen Bereich auf mein.apotheken.de eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt. Das ist aber bei Kassenrezepten nicht ohne weiteres möglich. Unter anderem weil das Rezept, das Muster 16, nicht nur Verordnung sondern auch Abrechnungsbeleg ist. An einer Lösung wird derzeit gearbeitet.
25 Euro für den Telearzt
25 Euro sollen die Teleärzte je Aufruf erhalten – und zwar außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung. Praxen, die zeitnahe Termine bereitstellen, bekommen ebenfalls einen Zuschlag. Laut Ärztezeitung 20 Euro – ebenfalls außerbudgetär. Das Geld stammt aus einem Strukturfonds, in den die gesetzlichen Krankenkassen für DocDirekt in Baden-Württemberg jährlich 1,6 Millionen Euro einzahlen. Auch die Vergütung der Teleclinic für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur stammt aus diesem Topf.
1 Kommentar
Telemedizin?
von Heiko Barz am 14.04.2018 um 12:06 Uhr
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