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Abgelehnte Anträge
Cannabis: Das könnte die Krankenkasse überzeugen
Bei Erstverordnung einer Cannabis-basierten Therapie muss bei der gesetzlichen Krankenkasse vorab eine Genehmigung eingeholt werden, mit der sichergestellt wird, dass die Kosten auch übernommen werden. Dass dieses Vorhaben nicht in jedem Fall von Erfolg gekrönt ist, zeigen die Erfahrungen aus einem Jahr Cannabis-Gesetz: Geschätzt jeder dritte Antrag auf Kostenübernahme wird abgelehnt. Lösungsansätze wurden beim 22. Eppendorfer Dialog von Kassen und Politik diskutiert.
Derzeit werden in Deutschland etwa 14.000 Patienten mit Cannabis-haltigen Arzneimitteln behandelt. Zum Ablauf der Ausnahmeregelung vor gut einem Jahr waren es noch rund 1000. „Der Ansturm übertrifft alle Prognosen“, weiß Dr. Detlev Parow, Leiter der Abteilung Arznei- und Hilfsmittel im Geschäftsbereich Produkt- und Abrechnungsmanagement bei der DAK-Gesundheit, beim 22. Eppendorfer Dialog in Hamburg aus der Praxis zu berichten. Drei Wochen nach Eingang des Antrags hat die Krankenkasse Zeit, um eine Entscheidung zu fällen. Zieht sie zur Unterstützung den medizinischen Dienst (MDK) hinzu, verlängert sich die Frist um zwei Wochen. „Die DAK nimmt bei Cannabis-Verordnungen zu 100 Prozent den MDK in Anspruch, sodass die Anträge in der Regel innerhalb von fünf Wochen bearbeitet werden.“ Verstreicht auch diese Frist, kann der Antragsteller von einer sogenannten fiktiven Genehmigung ausgehen. Über Anträge im Rahmen einer Palliativversorgung muss innerhalb von drei Tagen entschieden werden. Hier gebe es in der Regel keine Probleme bei der Kostenübernahme, versicherte Parow.
Medizinalhanf
Cannabis auf Rezept
Insgesamt 797 Anträge hat die DAK im Jahr 2017 genehmigt, etwa 30 Prozent der Anfragen wurden abgelehnt. Bei anderen Kassen sind es wohl bis zu 40 Prozent. „Ganz viel Ablehnung erfolgt, weil es schlichtweg keine Kriterien für ein Urteil gibt.“ Schuld sollen die vagen Formulierungen im Gesetzestext sein.
Gesetz bietet Raum für Interpretation
Das am 10. März 2017 in Kraft getretene Gesetz ermöglicht die Verordnung von Cannabis-basierten Therapien und die Erstattung der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU Karin Maag erinnerte sich an massive Einwände von Politikern, auch in ihrer Fraktion, aber letztendlich wurde eine „vertretbare Lösung“ gefunden und das Gesetz einstimmig im Bundestag beschlossen. Ziel soll es sein, Patienten den Zugang zu Cannabis als Medizin zu erleichtern. Vom DAK-Vertreter Parow hagelte es Kritik: „Um die Theorie in die Praxis umzusetzen, ist das Gesetz zu lückenhaft und eine Konkretisierung zwingend notwendig.“ Im Gesetz wurde ausdrücklich darauf verzichtet, Indikationen für den Einsatz von Cannabis zu nennen. Den Krankenkassen fehle die Einschränkung auf bestimmte Personenkreise, das macht eine Entscheidung schwierig. Auch sonst seien die Formulierungen vage gehalten. Laut Gesetzestext kommt eine Therapie mit Cannabis infrage, wenn
- eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt,
- der Patient keine und nur unzumutbare therapeutische Alternativen hat und
- eine „nicht ganz entfernt“ liegende Aussicht auf Verbesserung besteht.
Darüber, wie man diese Kriterien zu verstehen hat, sind sich Kassen und Verordner bzw. deren Patienten offensichtlich uneinig, was zu vielen Ablehnungen führt. Was bedeutet „schwerwiegend“? Per Definition: lebensbedrohlich oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigend. Aus dem Auditorium meldete sich ein Schmerzmediziner zu Wort und berichtete von einer Patientin, deren Antrag abgelehnt worden ist mit der Begründung, ihre Erkrankung sei nicht schwerwiegend, weil sie noch arbeitsfähig sei.
Verwirrung gibt es auch in puncto Therapiealternativen: Maag betonte, dass der Patient keinesfalls austherapiert sein muss, um Cannabis verordnet zu bekommen. Doch was bedeutet es dann, keine weiteren Therapieoptionen zu haben? Die Krankenkassen wünschen sich hier ausdrücklich klare Handlungsleitlinien, auf die sie sich berufen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird wohl aber erst nach Ablauf der ersten fünf Jahre Cannabis-Gesetz, basierend auf der nicht-interventionellen Begleiterhebung, über das weitere Vorgehen entscheiden. Für Parow viel zu spät: „Wir sprechen hier nicht von Peanuts“. 2017 gab die DAK etwas mehr als eine Millionen Euro für Cannabis-Therapien aus. 2019 erwartet man bereits Therapiekosten von 10 Millionen Euro – „Und das ohne Evidenz!“
„Evidenzbasierte Medizin in der Krise“
Mit dem Gesetz wurde in Deutschland ein unüblicher Weg beschritten: Ohne qualitativ hochwertige klinische Studien abzuwarten, die die Wirksamkeit und Sicherheit beweisen und zur Zulassung in bestimmten Indikationen führen, kann Cannabis als Medizin verordnet werden. Für Professor Winfried Hardinghaus von der Charité Berlin ist die fehlende Evidenz jedoch nicht ganz so gravierend. Der Palliativmediziner ist der Politik dankbar, dass es diese Therapieoption gibt: „Ich finde es gut, dass der Gesetzgeber es den Ärzten überlässt, in welchen Indikationen sie Cannabis-basierte Arzneimittel einsetzen.“ Zur Behandlung von Übelkeit/Erbrechen und Gewichtsverlust bei schwerkranken Patienten möchte er mittlerweile nicht mehr auf Cannabis verzichten. „Fünf von zehn Patienten profitieren von der Therapie.“ Für Cannabis spreche zudem die gute Verträglichkeit im Vergleich zu vielen klassischen Arzneimitteln. Bisher habe Hardinghaus erst eine gravierende Nebenwirkung beobachtet: Schizophrenie. „Aber das lag eher an der Begleitmedikation.“ Den Grund dafür, dass einige Kollegen Cannabis-basierte Arzneimittel von vornherein nicht verordnen möchten, vermutet er weniger in der unbefriedigenden Evidenz, sondern vielmehr in dem abschreckenden bürokratischen Aufwand. Der Antrag auf Genehmigung erfordert Zeit. Folgt dann die Ablehnung, kann sich der Dialog mit der Krankenkasse weiter hinziehen.
Zu Dr. Oliver Tolmein, Fachanwalt für Menschenrecht in Hamburg, kommen viele Patienten, deren Anträge abgelehnt wurden. „Es herrscht ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit.“ Die MDK-Gutachten, die zur Ablehnung der Kostenübernahme bewegen, seien teilweise Dreizeiler mit der Begründung „Evidenz nicht ausreichend“. Tolmein wunderte sich: „Wo soll die Evidenz angesichts der Geschichte von Cannabis auch herkommen?“ Und stellte gleich im Anschluss die Frage in den Raum: „Soll Evidenz das einzige Kriterium sein?“ Im Einzelfall könne Cannabis eine sinnvolle Therapieoption sein.
Wie sollte der Antrag aussehen?
DAK-Vertreter Parow gab zu Bedenken, dass im Fall Cannabis häufig der Patient der Treiber ist und nicht der Verordner. Die Anträge müssen gut begründet sein, damit die Krankenkasse von der Notwendigkeit der Therapie überzeugt wird. Doch viele Anträge genügen schlichtweg nicht den Anforderungen, so Parow. Genaue Vorgaben gibt es allerdings auch nicht. Im Optimalfall sind alle Fragen bereits mit der Antragsstellung beantwortet:
- Befindet sich der Patient in einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)?
- Um welchen Wirkstoff, um welches Präparat und um welche Indikation geht es?
- Was ist das Therapieziel?
- Wie schwer ist die Erkrankung?
- Welche Begleiterkrankungen bestehen?
- Wie sieht die aktuelle Therapie, wie die bisherige Therapie aus?
- Womit wurden Therapieerfolge erzielt?
- Hat man nach Alternativen gesucht?
- Was spricht gegen andere Optionen?
„Ein Medikationsplan wäre schon wünschenswert“, regt Parow an. Nicht zuletzt sollte auch begründet werden, warum und in welcher Form eine positive Aussicht auf Erfolg besteht.
Eine Garantie für die Kostenübernahme besteht dennoch nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen wünschen sich die Möglichkeit der Befristung von Genehmigungen und eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Verordnung. Vielleicht wären sie bei der Erstverordnung dann auch nicht ganz so streng.
13 Kommentare
Cannabis zum starken Analgetikum - KK weigert sich
von Sabina am 03.02.2020 um 18:14 Uhr
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Rezept für Cannabis
von Wolfgang Heuer am 18.01.2020 um 13:40 Uhr
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Cannabis auf rezept
von Rene Hille am 21.09.2019 um 14:48 Uhr
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cannabistherapie
von M.G. am 11.09.2019 um 19:31 Uhr
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Verordnung von canabis
von Schippmann bernd am 09.08.2019 um 17:39 Uhr
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AW: Verordnung von canabis
von Jochen am 07.11.2019 um 1:23 Uhr
AW: Verordnung von canabis
von Bernd am 06.01.2020 um 5:27 Uhr
Cannabis als Medizin
von Dennis am 19.07.2019 um 8:17 Uhr
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AW: Cannabis als Medizin
von Dennis am 19.07.2019 um 8:19 Uhr
Canabis Ablehnung der Krankenkasse weil noch arbeitfsfähig
von Pixelshaker am 07.06.2019 um 17:52 Uhr
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AW: Canabis Ablehnung der Krankenkasse weil
von Marie am 28.11.2019 um 0:28 Uhr
Canabis bei Ms und wie Ärzte damit umgehen.
von Django am 04.06.2019 um 8:14 Uhr
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AW: Canabis bei Ms und wie Ärzte damit
von pixelshaker am 07.06.2019 um 18:06 Uhr
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