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Apotheken und Kassen-Verträge
BMG zögert bei Rx-Versandverbot und Impfstoff-Verträgen
GKV-Beiträge, Pflege und ambulante ärztliche Versorgung – diese Themen packt das Bundesgesundheitsministerium in dieser Wahlperiode als erstes an. Nachdem Minister Jens Spahn (CDU) seine Zweifel am Rx-Versandverbot kürzlich im Gesundheitsausschuss äußerte, hieß es nun auch aus Kreisen seines Ministeriums, dass die Apotheker noch warten müssen. Gleiches gilt für eine mögliche Regelung zu den AOK-Grippeimpfstoffverträgen.
In dieser Woche stellte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Fragen der Abgeordneten im Gesundheitsausschuss. Wie DAZ.online berichtete, sprach Spahn auch über das Rx-Versandverbot – er habe Juristen mit der Prüfung des Verbotes beauftragt, halte es aus europarechtlichen Fragen aber nach wie vor für kritisch. Er ließ auch durchblicken, dass es aus seiner Sicht nötiger wäre, das Apothekenhonorar grundlegend zu reformieren, und dass er dazu Vorschläge aus der Apothekerschaft erwarte.
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Dass das Rx-Versandverbot keineswegs eines der prioritären Themen sei, hieß es nun auch aus dem Bundesgesundheitsministerium. Absolute Priorität liegt im BMG derzeit darauf, das GKV-Versichertenentlastungsgesetz durchzubringen, sowie die im Koalitionsvertrag versprochene Pflegereform vorzulegen und die Situation in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu verbessern. Erst danach könne man sich verstärkt Fragen wie dem Rx-Versandverbot widmen, hieß es aus dem Ministerium. Immerhin: Man habe einen Koalitionsvertrag, an den man sich halten müsse. Und: Man suche derzeit nach der europarechtlichen Expertise innerhalb der Bundesregierung, um zu hinterfragen, ob ein Verbot möglich sei.
Kommt das Verbot der AOK-Impfstoffverträge?
Aus arzneimittelpolitischer Sicht steht derzeit auch immer häufiger eine weitere Regelung zur Debatte. Konkret geht es um die Vereinbarung zwischen Kassen und Apothekern im Nordosten und in Sachsen-Anhalt zu Grippeimpfstoffen. Demnach sollen Ärzte Grippeimpfstoffe aller am Markt befindlichen Hersteller verordnen dürfen. Sofern die Ärzte der Apotheke die Auswahl des Grippeimpfstoffs überlassen, also generisch verordnen, gilt jedoch ein zwischen den Vertragspartnern vereinbarter Festpreis pro Impfdosis. Während Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren auf klassische Ausschreibungen und Rabattverträge für Grippeimpfstoffe gesetzt hat, gibt es im Nordosten die Festpreisvereinbarung seit 2011. Der Unterschied in der kommenden Saison ist, dass erstmals ein Festpreis für einen tetravalenten Impfstoff vereinbart wurde. Und der vereinbarte Preis – 10,95 pro Impfdosis – ist aus Sicht der meisten Hersteller eines solchen Vierfach-Impfstoffs zu niedrig. Lediglich Mylan hat in Nordosten mit einer Tochterfirma des Berliner Apotheker-Vereins eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die Apotheken einen attraktiven Bezug ermöglicht. Die Vertragspartner betonen jedoch, dass die Vertragsärzte in der Auswahl des Impfstoffes in keiner Weise eingeschränkt sind. Die Pharmaindustrie ist dagegen der Meinung, das Patientenwohl sei gefährdet.
Aus dem Ministerium hört man nun, dass hier vielleicht eine gesetzliche Nachjustierung von Nöten sei. Schließlich sei es der gesetzgeberische Wille im Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz (AMVSG) gewesen, die Impfstoffverträge abzuschaffen. Zwar sei juristisch derzeit nichts an den Verträgen auszusetzen, man wolle aber prüfen, ob man hier eine Regelung auf den Weg bringe, um den Willen des Gesetzgebers klarzustellen, hieß es aus dem Ministerium.
2 Kommentare
Spahn
von Conny am 20.04.2018 um 19:58 Uhr
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Statt Auftragserledigiung (Rx-Versandverbot) Honorardiskussion
von Uwe Hüsgen am 20.04.2018 um 19:27 Uhr
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