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Kammerpräsident Manfred Saar zum Rx-Versdandverbot
„Der Dumme ist der kleine Freiberufler“
Was auch immer die ABDA-Spitze und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor zwei Wochen besprochen haben – eine Abkehr vom Rx-Versandverbot dürfte es nicht gewesen sein. Denn die Kammern und Verbände der Apotheker beharren weiterhin auf dieser Forderung. Auf der Vertreterversammlung der Apothekerkammer Saarland erklärte Kammerpräsident Manfred Saar, dass er ohne das Rx-Versandverbot an der „europäischen Idee“ zweifle.
Vor etwa zwei Wochen trafen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die ABDA-Spitze erstmals im Bundesgesundheitsministerium aufeinander. Nach dem Treffen wurde striktes Stillschweigen vereinbart, nichts drang nach außen. Hört man sich in der Branche um, heißt es immer wieder, dass Spahn den Apothekern klar gemacht haben soll, dass das Verbot unter ihm nicht kommen werde. Harte Belege oder gar Stellungnahmen dazu gibt es aber nicht.
Versandhandelskonflikt
Rx-Versandverbot
Gegen diese Theorie spricht das Verhalten der Apotheker: Bei allen Veranstaltungen nutzen die Standesvertreter ihre Gelegenheiten, um Spahn an den Koalitionsvertrag zu erinnern. Hoffnung aufgegeben sieht anders aus. So machte DAV-Chef Fritz Becker auf dem DAV-Wirtschaftsforum beispielsweise klar, dass alle Alternativen – auch die des CDU-Politikers Michael Hennrich – keine wirklichen Alternativen zum Verbot seien und letztendlich die Apothekenstruktur gefährden könnten.
Saar: Ist-Zustand führt die europäische Idee ad absurdum
In der vergangenen Woche folgte Thomas Preis, der bei einem Aufeinandertreffen mit dem Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) erneut für das Verbot warb. Jüngstes Beispiel: Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes. Bei der Vertreterversammlung in der vergangenen Woche erklärte Saar kämpferisch, dass das Verbot der einzig „gangbare Weg“ sei. Saar ging das Thema mit dem EU-Versand europapolitisch an. Der jetzige Zustand, bei dem die Arzneimittelpreisverordnung für ausländische Versender nicht gilt, führe die „europäische Idee ad absurdum“.
Wörtlich sagte Saar: „Wenn Europa dazu führt, dass nationale Gesetze im internationalen Warenverkehr nicht mehr gelten, dann werden schwere Zeiten auf Europa zukommen. Es gibt in Deutschland aus sehr nachvollziehbaren Gründen, Stichwort flächendeckende Versorgung, eine Arzneimittelpreisverordnung. Wenn die Honorarordnung für Marktteilnehmer aus dem Ausland nicht mehr gilt, dann ist das ordnungspolitisch eine Katastrophe. Führt es doch letztendlich dazu, dass nationale Gesetzgebung allein durch einen grenzüberschreitenden Bezug keine Wirkung mehr entfaltet. Das mag vielleicht im Sinne mancher Großkonzerne sein, der Dumme dabei ist aber der kleine Freiberufler.“
Ohne AmPreisV kein Sachleistungsprinzip
Was passieren würde, wenn der Gesetzgeber die Arzneimittelpreisverordnung auch für Apotheker in Deutschland aufheben würde, beschrieb Saar in klaren Worten: „Dann gibt es in Deutschland auch kein Sachleistungsprinzip mehr. Denn wenn der Preis des Arzneimittels nicht mehr im Vorfeld feststeht, kann jeder Apotheker ‚seinen‘ Preis vom Kunden verlangen. Der Kunde kriegt dann seinen individuell gezahlten Preis von der Krankenkasse erstattet. Oder auch nicht. Auf so ein Europa kann man getrost verzichten! Und dies sage ich als überzeugter Europäer. Wenn Europa einer Chance haben und nicht dem Populismus anheimfallen soll, dann bedarf es klarer Regelungen. Aber einfach zu sagen, im grenzüberschreitenden Verkehr gelten dem Gesundheitsschutz dienende Vorschriften nicht, ist viel zu kurz gegriffen!“
Nach Saars Rede ging auch Kammergeschäftsführer Carsten Wohlfeil nochmals auf das Verbot ein. Er erklärte, warum das Vorhaben aus seiner Sicht juristisch machbar ist. Vorwürfe, dass ein Rx-Versandverbot verfassungswidrig und europarechtswidrig sei, wolle er nicht gelten lassen. Denn: „Die Zulässigkeit eines Versandhandelsverbotes für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde bereits mit dem Urteil des EuGH aus 2003 und in Artikel 85c der Humanarzneimittelkodex-Richtlinie geklärt. Verfassungsrechtlich stellt das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel keine Berufswahlregelung dar sondern eine Berufsausübungsregelung. Berufsausübungsregelungen sind jedoch durch jeden vernünftigen Gemeinwohlzweck gerechtfertigt.“
1 Kommentar
Wer’s glaubt.
von Dr Schweikert-Wehner am 07.05.2018 um 17:33 Uhr
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